Beschluss der schwarz-roten Regierung: Mietobergrenze für Sozialwohnungen
Senat lobt sich für die Änderung des Wohnraumgesetzes. Für die Grünen hilft die bloß Eigentümerinteressen. Auch Linke und Mieterverein kritisieren.
Folgt man Bausenator Christian Gaebler (SPD), dann bedeutet die Gesetzesänderung gleich mehrfach Gutes für die Mieter: Zum einen werde erstmals eine „Verpflichtungsmiete“ festgeschrieben, deren Nichteinhaltung man mit bis zu 500.000 Euro ahnden könne. Zum anderen könnten nun mehr Menschen einen Mietzuschuss beantragen.
Die Mieter, so Gaebler in der Pressekonferenz nach dem Beschluss, müssten „jetzt nicht mehr fürchten, dass sie in Zukunft die Mieten nicht mehr bezahlen können“. Die Änderung, über die endgültig das Abgeordnetenhaus zu beschließen hat, „schaffe Rechtssicherheit, mehr Schutz sowie Unterstützung für einen viel größeren Kreis von Berechtigten als bisher“.
Die oppositionellen Grünen sehen das ganz anders. „Reform zu Gunsten von Eigentümerinteressen“ überschrieben sie eine Pressemitteilung dazu. „Unter dem Deckmantel von Mieter*innenschutz wird suggeriert, dass die hohen Mieten nun für alle bezahlbar sind“, äußerte sich darin ihre Mietenexpertin Kathrin Schmidberger. Konkret bestehe durch diesen Schritt die Gefahr neuer Mieterhöhungsmöglichkeiten. Ähnlich äußerte sich die Linksfraktion.
Der Mieterverein griff neben dem Inhalt auch das Vorgehen des Senats an: Der habe die Änderung beschlossen, ohne zuvor Mieterschutzorganisationen und Mieterinitiativen einzubeziehen. Das bisherige intransparente System werde durch ein völlig intransparentes System ersetzt, so Vereins-Geschäftsführerin Ulrike Hamann. Trotz fortgesetzter Kritik über zwei Jahre sei der Gesetzentwurf „kein einziges Mal nachgebessert worden“.
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