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Beschlagnahme war illegalSambagruppe darf Protest trommeln

Vor zwei Jahren beschlagnahmte die Polizei die Trommel einer Freiburger Sambagruppe und behielt sie ein Jahr. Das erklärte ein Gericht nun für unrechtmäßig.

Fühlten sich durch den Lärm gefährdet: Polizisten beim Freiburger Protest 2010. Bild: dpa

FREIBURG taz | Auch in Freiburg darf bei Demos grundsätzlich getrommelt werden. Das Verwaltungsgericht Freiburg erklärte jetzt die Beschlagnahme der Instrumente der linken Trommelgruppe Sambasta für rechtswidrig.

Im Dezember 2010 trafen sich Angela Merkel und der damalige französische Präsident Nicolas Sarkozy in Freiburg zu einem deutsch-französischen Gipfel. Die linke Szene der Stadt nutzte dies zu Protesten, bei denen auch die Musiker von Sambasta trommelten.

Doch kaum hatten sie begonnen, beschlagnahmte die Polizei ihre Instrumente. Erst im November 2011 erhielten die Trommler ihre Gerätschaften zurück, ohne Zahlung der von der Stadt verlangten 50 Euro pro Person. Schon im Juni 2011 hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen „Körperverletzung durch Lärm“ eingestellt.

Beim Verwaltungsgericht ging es nun um die Frage, ob die Beschlagnahme rechtmäßig war. Die Stadt argumentierte, die Demo habe nicht einfach ihre Meinung kundgeben, sondern den Gipfel stören wollen. Die Kommunikation der Polizisten, insbesondere der Präzisionsscharfschützen, sei wegen des Lärms beeinträchtigt gewesen. Der Schallpegel von bis zu 110 Dezibel (so laut ist eine Kettensäge) habe auch die Gesundheit von Polizisten und Passanten gefährdet.

Das Gericht ließ die Begründungen nun aber nicht gelten. Der Gipfel sei nicht gefährdet gewesen, da er weiträumig abgesperrt war. Passanten seien nicht geflohen, sondern sogar auf die Trommler zugegangen, was Videoaufnahmen belegten. Der Schutz von Polizeibeamten und ihrer Kommunikation hätte die Beschlagnahme zwar rechtfertigen können, so die Richter, sei damals aber nicht erwähnt worden. (Az.: 4 K 1417/11)

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