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Berufsverbot für Tierarzt

MÜNCHEN/STRAUBING ddp ■ Im Schweinemast-Skandal ist ein erstes Berufsverbot gegen einen verdächtigten Tierarzt verhängt worden. Die Regierung von Niederbayern untersagte dem Straubinger Veterinär Roland Fechter mit Bescheid vom 14. Februar die Ausübung seines Berufs. Gegen Fechter bestehe dringender Tatverdacht auf erhebliche Verstöße gegen das Strafgesetzbuch, das Tierseuchengesetz und das Arzneimittelgesetz. Fechter sitzt seit dem 24. Januar in Untersuchungshaft. Er betrieb eine Tierklinik mit elf angestellten Veterinären. Ermittlungen gegen Fechter hatten den Schweinemast-Skandal ans Tageslicht gebracht. Inzwischen ermitteln Staatsanwälte gegen Veterinäre und Landwirte in Bayern, NRW, Niedersachsen und Thüringen.

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