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■ Kartellamt unterliegt der LufthansaBerlinerInnen fliegen weiter am teuersten

Berlin (dpa) – Die Deutsche Lufthansa AG (Köln) hat sich im Streit mit dem Bundeskartellamt über überhöhte Flugtarife auf der Strecke Berlin-Frankfurt/Main in erster Instanz durchgesetzt. Der Kartellsenat beim Berliner Kammergericht hat die vom Kartellamt verfügte Untersagung der mißbräuchlichen Preisgestaltung zurückgewiesen. Die Wettbewerbshüter wollen nach der schriftlichen Begründung entscheiden, ob sie den Fall vom Bundesgerichtshof prüfen lassen.

Das Bundeskartellamt hatte im Februar verfügt, daß die Lufthansa (LH) keine Preise fordern dürfe, die um mehr als zehn Mark pro Strecke höher sind als bei LH-Flügen zwischen Berlin und München. Die LH hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und die Preise mit höheren Kosten und jahrelangen Verlusten begründet. Das Kartellamt hatte argumentiert, daß LH die einzige Fluggesellschaft gewesen sei, die von Berlin nach Frankfurt fliege.

Seit dem Sommer macht jedoch Eurowings der LH auf der Frankfurt-Strecke Konkurrenz. Das habe „ein bißchen gegen das Kartellamt gearbeitet“, meinte ein Vertreter der Behörde. Die LH begrüßte die Entscheidung. „Eine Bestätigung der Verfügung (des Kartellamtes) hätte zur Folge gehabt, daß die Lufthansa in einem deregulierten und liberalisierten Markt einem Preisdiktat der deutschen Kartellbehörden unterworfen worden wäre“, sagte eine Lufthansa-Sprecherin.

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