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Berliner WohnungsnotMüller erfüllt seinen Zweck

Bis November will Senator Michael Müller (SPD) die Zweckentfremdung von Wohnungen verbieten - aber nur in der Innenstadt. Bisherige Ferienwohnungen bleiben bestehen.

Protestcamp gegen steigende Mieten am Kottbusser Tor. Bild: dapd

Die Wilhelmstraße gab den Anstoß. Nicht nur 257 der insgesamt 930 Wohnungen werden dort als Ferienwohnungen zweckentfremdet. Vor Kurzem gab ein Gericht auch dem Eigentümer der Wilhelmstraße 56–59, der BÄR GmbH, recht, der das kurz nach der Wende fertig gestellte Gebäudeensemble abreißen und dafür hochwertigen Wohnraum neu bauen will.

Beides soll nach dem Willen von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) künftig nicht mehr möglich sein. „Bis November soll die Zweckentfremdung von Wohnraum verboten sein“, so der Senator.

Spekulativer Leerstand

Einen ersten Entwurf für eine so genannte Zweckentfremdungsverbotsverordnung hat seine Verwaltung bereits erarbeitet, bestätigte Müller am Dienstag einen entsprechenden Bericht der Berliner Zeitung. Demnach sollen künftig sowohl Ferienwohnungen als auch die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum – zum Beispiel in Zahnarztpraxen – verboten sein. Auch der spekulative Leerstand und die Vernichtung von Wohnraum durch Abriss sollen unter die Verordnung fallen.

Um das Verbot möglichst rechtssicher zu machen, lässt sich Müllers Verwaltung allerdings Zeit. „Wir wollen sowohl die Bezirke als auch den Rat der Bürgermeister einbeziehen“, erklärte Müller. Erst im November, spätestens im Dezember sollen Senat und Abgeordnetenhaus das Gesetz verabschieden. Gleichzeitig will der Senat eine Verordnung erlassen, die regelt, wo das Zweckentfremdungsverbot gilt.

Die Vorarbeit dazu hat ein Gutachten des Gewos-Instituts geleistet. Demnach leiden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf ganz besonders unter der Umnutzung von Wohnraum zu Praxen oder Ferienwohnungen. Da aber auch einzelne Viertel wie Prenzlauer Berg betroffen sind, spricht sich Müller gegen eine bezirkliche Regelung aus. „Es macht mehr Sinn, einzelne Ortsteile auszuweisen.“ Bestehende Ferienwohnungen seien aus rechtlichen Gründen vom Verbot ausgenommen.

Die Grünen lobten die Initiative als „ersten Schritt“, forderten aber, die Regelung auf die gesamte Stadt auszuweisen. „Auch in den Bezirken außerhalb des S-Bahn-Rings steigt der Druck auf dem Wohnungsmarkt“, sagt die mietenpolitische Sprecherin Katrin Schmidberger.

Ähnlich sieht das die Linke. Deren baupolitische Sprecherin, Katrin Lompscher, verlangte, „dass der Senat einen deutlich verbesserten Entwurf vorlegt“.

Der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen BBU erklärte hingegen, Berlin brauche weniger ein Verbot der Zweckentfremdung als vielmehr Wohnungsneubau. „Die vielleicht 10.000 Ferienwohnungen sind nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“, so BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern.

Michael Müller sagte zur Kritik an der Verordnung: „Ich habe keine 20 Instrumente in der Wohnungspolitik zur Verfügung, sondern nur drei oder vier. Und die muss ich nutzen.“

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3 Kommentare

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  • KL
    Karl Langermann

    Wird die Verordnung morgen verabschiedet? Übermorgen beginnt der November.

  • WB
    Wolfgsng Banse

    Einen Kommentar hatte zum obrigen Artikel verfasst!

  • WB
    Wolfgang Banse

    Entscheidung ist zu begrüßen

    Zuküntig freien Wohnraum zweck entfremden im Bezug auf Ferienwohnungen ist zu begrüßen.