■ Berliner Telegramm: Wagenburgler darf wieder Auto fahren
Das Amtsgericht Tiergarten hat gestern ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr gegen einen Wagenburgbewohner aus Münster eingestellt. Der Wagenburgler hatte sich am Ostermontag vergangenen Jahres im Rahmen der Wagenburgtage an einer „Schnitzeljagd“ rund um die Siegessäule beteiligt. Auf den Innenspuren des Kreisverkehrs waren an den nach Polizeiangaben acht Traktoren und Wohnmobilen angeblich technische Schäden aufgetreten, so daß die Fahrzeuge geschoben werden mußten. Das habe, so zwei Polizisten vor Gericht, zu Staus im Ausflugsverkehr geführt. Der Angeklagte hatte deswegen ursprünglich einen Strafbefehl über 4.500 Mark zugestellt bekommen. Zudem hatte man ihm den Führerschein entzogen. Dem Gericht vorliegende Fotos von der Aktion zeigten jedoch keinen Stau – also gab die Richterin dem Wagenburgler die Pappe wieder zurück. taz
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