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■ Berliner TelegrammBesetzer dürfen nicht zurück

Bei der gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Schöneberg entschied das Gericht, daß die ehemaligen Bewohner der Rigaer Straße 80 nicht in ihr Haus zurück dürfen. Nachdem das Haus am 29. Juli auf Anweisung der Innenverwaltung von der Polizei geräumt worden war, hatten zwei der Besetzer eine einstweilige Verfügung erwirkt, daß sie in das Haus zurück dürfen (die taz berichtete). Daraufhin hatte der Besitzer Sven Rosemann Widerspruch eingelegt. Nach Meinung des Gerichts war der Räumungsantrag des Besitzers „ohne Vorspiegelung falscher Tatsachen“ erfolgt. Demzufolge müßten die Besetzer gegen die Ermessensentscheidung der Innenverwaltung vor dem Verwaltungsgericht klagen, um feststellen zu lassen, ob die Räumung rechtswidrig war. Dies dauert jedoch erfahrungsgemäß zwei bis drei Jahre. Die Besetzer wollen voraussichtlich vor dem Landgericht in Berufung gehen. assi

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