Berliner Senatorin verzichtet auf Titel: Kreck ist nicht mehr Professorin
Berlins linke Justizsenatorin arbeitet weiter für ihre einstige Hochschule. Nach viel Kritik will sie ihren Professorinnentitel aber nicht mehr führen.
Die 41-jährige Juristin hatte vor ihrer Ernennung zur Senatorin Ende 2021 an der Evangelischen Hochschule Berlin eine Professur „Recht und Gesellschaft“ inne. Zuletzt war kontrovers diskutiert worden, ob sie nach dem Wechsel in die Politik die akademische Bezeichnung noch führen darf.
Kreck, die nebenbei weiter für die Hochschule arbeitet, bejahte das und verwies auf Prüfungen der Rechtslage durch Juristen ihres Ressorts. Die Berliner Wissenschaftsverwaltung verneinte das hingegen und verwies auf das Hochschulgesetz.
Demnach darf eine Person den Titel nach Ausscheiden aus der Hochschule oder bei Ruhen des Dienstverhältnisses nur dann führen, wenn sie zuvor mindestens fünf Jahre lang als Professor tätig war. Kreck wirkte seit 2019 als Professorin an der Berliner Hochschule. Das sind weniger als fünf Jahre, nach ihrer Einschätzung müssen bei der Frage aber noch andere rechtliche Regelungen beachtet werden.
„Ich bin der Auffassung, dass ich mich nach meiner Ernennung zur Senatorin berechtigterweise Professorin genannt habe“, erklärte Kreck am Freitag. „Ich nehme aber zur Kenntnis, dass es dazu auch andere Meinungen gibt.“
In der Erklärung Krecks hieß es weiter: „In den aktuellen Krisenzeiten gibt es für eine Senatorin Wichtigeres, als Debatten in eigener Sache über verschiedene Rechtsauffassungen zu Berufsbezeichnungen zu führen.“ Die Menschen in Berlin erwarteten völlig zurecht, dass sich eine Senatorin auf ihre politischen Aufgaben konzentriere. „In den Bereichen Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung haben wir noch sehr viel vor, darauf werde ich meine ganze Energie richten.“
Kreck will weiter Abschlussarbeiten betreuen
Zumindest etwas Energie zweigt Kreck aber weiterhin für ihre Hochschultätigkeit ab. Nach Angaben eines Sprechers ihrer Senatsverwaltung betreut die Senatorin dort Abschlussarbeiten von Studierenden. Außerdem plane sie, im Wintersemester gemeinsam mit einem anderen Dozenten ein Blockseminar zum Justizvollzug in Berlin.
In Krecks Lebenslauf auf der Internetseite ihrer Senatsverwaltung steht: „Sie ist auch weiterhin akademisches Mitglied der Hochschule.“ Bestimmte Nebentätigkeiten sind Senatorinnen und Senatoren erlaubt.
Die CDU sieht nach Krecks Entscheidung vom Freitag offene Fragen. „Regierungsmitglieder haben eine besondere Vorbildfunktion“, erklärte der rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander J. Herrmann. Schnellstmöglich müsse geklärt werden, inwieweit Kreck ihren akademischen Titel zu Unrecht getragen habe. „Nach der Titel-Aberkennung von Frau Giffey wird dieser Senat nun durch einen weiteren Schummel-Verdacht überschattet. Wir werden daher Akteneinsicht in die Senatsprotokolle nehmen“, so Herrmann.
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