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Archiv-Artikel

Berlin unterliegt gegen Ver.di

BERLIN ap ■ Der Blitzaustritt des hoch verschuldeten Landes Berlin aus dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) zwei Tage vor Abschluss eines Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst am 10. Januar 2003 war ungültig. Das hat das Berliner Arbeitsgericht gestern entschieden und damit einer Klage der Gewerkschaft Ver.di stattgegeben. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Wirkung des Austritts auf Dritte, nämlich die 13.500 betroffenen Arbeiter. Ein Blitzaustritt aus einem Arbeitgeberverband sei zudem an besondere Begründungszwänge gebunden. Das Land habe aber nicht dargelegt, inwiefern es ohne die Kosten durch die Tarifverträge seinen Haushalt konsolidieren könne.