: Berechtigtes Mißtrauen
Das Bündnis 90/Grüne stellt heute im Abgeordnetenhaus einen Mißtrauensantrag gegen Justizsenatorin Jutta Limbach (SPD), FDP und PDS werden den Rücktritt von Innensenator Dieter Heckelmann (CDU) fordern. Limbach hat einem Untergebenen, dem Generalstaatsanwalt, Formulierungshilfe bei dessen Attacken gegen das Verfassungsgericht gegeben. Dafür hat sie sich entschuldigt, ihre Partei vernahm das zwar mit Genugtuung, doch hat die Justizsenatorin damit eher zur Verwirrung denn zur Klärung der Verantwortung beigetragen. Denn diese liegt allemal bei ihr als der Dienstherrin, gleich ob der forsche Staatsanwalt alleine schreiben kann oder sie den Text redigiert. Da sie keine internen Konsequenzen gezogen hat, kann man zu Recht davon ausgehen, daß die umstrittene Erklärung auch ihrem Willen entsprach. Das hätte sie von Anfang an deutlich machen sollen. Ob sie auch jetzt noch ihrem Willen entspricht, hat Limbach bislang nicht gesagt. Sie sollte dazu stehen, denn – dies sei in die Richtung der Mißtrauen beantragenden Grünen gesagt – auch einer Justizsenatorin sollte es gestattet sein, an dem Spruch eines Verfassungsgerichts Kritik zu üben. Allerdings sollte sie dabei immer deutlich machen, daß sie dessen Urteile respektiert. Das ist ihr mit der „absurden“ Wortwahl nicht hinreichend gelungen. Doch dazu würde, vor allem nach dem fach-öffentlichen Protest, eine einfache Entschuldigung reichen. Wer deshalb gleich den Rücktritt fordert, agiert päpstlicher als der Papst.
Heckelmann soll den Hut nehmen, weil er, nach Meinung der FDP, Verantwortung trage für die Zustände bei der FPR. Nun ist auch der FDP bekannt, daß von umstrittenen Einstellungen, soweit bekannt, der jetzige Innensenator nichts wissen mußte. Die Liberalen verweisen auf das leuchtende Beispiel Hermann Oxforts, der 1976 als Justizsenator gehen mußte, weil vier Frauen aus dem Gefängnis entwichen sind. Nun war Oxfort zwar kein Fehlverhalten vorzuwerfen, er wurde Opfer einer von ihm selber mit produzierten Sicherheitshysterie. Heckelmann ist bislang kein Fehlverhalten nachzuweisen, außer seine schleppende Unterrichtung der Öffentlichkeit. Sollte er allerdings schon vorher Kenntnis von den Zuständen bei der FPR gehabt haben oder haben müssen, so wäre ein Mißtrauensantrag genauso gerechtfertigt. Heckelmann müßte zu Recht das gleiche Schicksal wie die FPR ereilen, sollte er zu lange an der Truppe festhalten. Über den Mißtrauensantrag wird am 11. März entschieden. Sollte Heckelmann bis dahin keine klare Haltung zeigen, sollte auch für die SPD das Votum eindeutig sein. Dieter Rulff
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