piwik no script img

Belohnung für Spender

Sonderausgaben werden steuerlich anerkannt

Wer sich mit Spenden für gemeinnützige Zwecke engagiert, wird vom Finanzamt dafür belohnt.

Allerdings hat die staatliche Anerkennung so genannter Sonderausgaben einen bestimmten Rahmen. Für kirchliche, religiöse und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke wird maximal ein Betrag in Höhe von bis zu 5 Prozent der Gesamteinkünfte akzeptiert, für wissenschaftliche, mildtätige und besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke dürfen es bis zu 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte sein.

Spenden für gemeinnützige Vereine werden seit Januar 2000 auf einem amtlichen Vordruck bestätigt. Diese Zuwendungsbestätigung ist notwendig, wenn man Spenden steuerlich geltend machen will. Ausfertigen dürfen sie allerdings nur als gemeinnützig anerkannte Vereine. Spendet man weniger als 100 Mark, genügt als Bestätigung der Einzahlungsbeleg oder ein Buchungsnachweis der Bank. taz

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen