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Belohnung für Spender

Sonderausgaben werden steuerlich anerkannt

Wer sich mit Spenden für gemeinnützige Zwecke engagiert, wird vom Finanzamt dafür belohnt.

Allerdings hat die staatliche Anerkennung so genannter Sonderausgaben einen bestimmten Rahmen. Für kirchliche, religiöse und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke wird maximal ein Betrag in Höhe von bis zu 5 Prozent der Gesamteinkünfte akzeptiert, für wissenschaftliche, mildtätige und besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke dürfen es bis zu 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte sein.

Spenden für gemeinnützige Vereine werden seit Januar 2000 auf einem amtlichen Vordruck bestätigt. Diese Zuwendungsbestätigung ist notwendig, wenn man Spenden steuerlich geltend machen will. Ausfertigen dürfen sie allerdings nur als gemeinnützig anerkannte Vereine. Spendet man weniger als 100 Mark, genügt als Bestätigung der Einzahlungsbeleg oder ein Buchungsnachweis der Bank. taz