Beiträge zur Krankenversicherung: Privat versicherten Joblosen fehlt Geld
Ausweglos: 157 Euro Schulden häufen privat versicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II jeden Monat an. 6.000 Menschen sind betroffen.
Es ist ein Problem, für das die Politik seit zwei Jahren keine Lösung hat: Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II), die in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind, häufen jeden Monat 157 Euro Schulden an.
Eigentlich bezahlt das Jobcenter die Beiträge zur privaten wie auch zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Doch per Gesetz ist festgelegt, dass pro Person und Monat nur rund 131 Euro an die Kassen fließen. Die GKV begnügt sich damit, "obwohl wir monatlich für jeden Versicherten durchschnittlich 278 Euro ausgeben, also eine Lücke von knapp 147 Euro haben", sagt Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands. Die PKV jedoch fordert mehr: Dort müssen die Versicherten die Hälfte des Basistarifs zahlen: monatlich 288 Euro.
Das Problem ist durch eine Gesetzesänderung Anfang 2009 entstanden. Um die GKV vor Belastungen zu schützen, können ALG-II-Bezieher, die unmittelbar vor ihrer Arbeitslosigkeit privat versichert waren, nicht mehr in die GKV wechseln. Die Folge: Bei rund 6.000 privat versicherten Arbeitslosen häuft sich jeden Monat ein beträchtlicher Schuldenberg an.
Die PKV darf den Versicherten zwar weder kündigen noch Leistungen verweigern. Doch sobald die Betroffenen nicht mehr arbeitslos sind, müssen sie die Schulden zurückbezahlen. Können sie das nicht, kann die PKV entscheiden, ihnen nur noch eine Notfallversicherung zu gewähren.
"Es darf nicht sein, dass der Gesetzgeber die Leute in die Schulden treibt", sagt Dirk Lullies, Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherungen. "Es ist die Aufgabe des Staates, das Existenzminimum zu sichern, also sollte er die Deckungslücke schließen." Sprich: Die Jobcenter sollen zahlen - mit Steuergeld.
Dies ist eine von drei Ideen, mit denen die Politik spielt, um die für die Arbeitlosen "wenig komfortable Situation", wie es aus dem Arbeitsministerium (BMAS) heißt, zu lösen. Eine zweite Möglichkeit wäre es, dass die privat Versicherten in die GKV zwangsumziehen. Eine dritte, dass sich auch die PKV mit den niedrigen Beiträgen zufriedengeben muss.
Vom Zwangsumzug in die GKV hält man bei den gesetzlichen Kassen nichts. "Es kann nicht sein, dass sich die PKV des Problems entledigt und nur die Besserverdienenden versichert. Unsere Solidargemeinschaft der Versicherten trägt die Beitragslücke, das sollte bei der PKV auch möglich sein", sagt Lanz. Allerdings wäre es auch ihm lieber, wenn die Jobcenter für die 2,9 Millionen Hartz-IV-Empfänger, die gesetzlich versichert sind, ausreichend Geld überweisen würden.
Im BMAS weist man darauf hin, dass Ursula von der Leyen (CDU) noch keine Präferenz für eine Lösung hat. Das Thema beschäftigt auch die Hartz-IV-Vermittlungsgruppe von Bund und Ländern. Das Bundessozialgericht wird in der Frage am 18. Januar eine Grundsatzentscheidung fällen.
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