piwik no script img

■ Bei fehlender Hilfe durch eigene JustizFrauen können bei Diskriminierung vor UN klagen

New York (AP) – Frauen sollen nächstes Jahr erstmals vor den Vereinten Nationen gegen Diskriminierung Beschwerde einlegen können. Diesen Plan gab die Leiterin der Kommission zur Stellung der Frauen, Patricia Flor, in New York bekannt. Damit sollen Anschuldigungen gegen Länder, die die UN-Konvention unterzeichnet haben, nachgegangen werden, wenn die Frauen von der Justiz im eigenen Land keine Hilfe erhalten. Die UN-Konvention gegen die Diskriminierung von Frauen wurde 1979 angenommen und von 163 Ländern unterzeichnet.

Bislang gab es nicht die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die Konvention tatsächlich bei den Vereinten Nationen Beschwerde einzulegen. Nun sind einzelnen Frauen oder Gruppen Klagen bei der UNO möglich. Ein Komitee soll die Anschuldigungen untersuchen. Die Empfehlungen des Komitees sind für Länder, die die UN-Konvention unterschrieben haben, bindend.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen