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Behörden-Willkür in HessenSchulverbot für Adrian

Seit drei Jahren darf ein 11-Jähriger nicht mehr zur Schule. Er soll verhaltensauffällig gewesen sein. Seitdem kämpfen die Eltern um die Wiedereinschulung.

Gemeinsam zur Schule? Nicht für Adrian. Er hat Schulverbot trotz Schulpflicht. Bild: dpa

Adrian Klinik ist kein ganz einfaches Kind, findet seine alte Schule im südlichen Rhein-Main-Gebiet. Darüber möchte die Schulleitung heute nicht mehr sprechen, das Thema sei für sie "nicht mehr relevant".

Für Adrian dagegen schon. Seit fast drei Jahren hat der heute 11-Jährige keine Schule mehr besucht. Was sich zwischen Behörden und Eltern seitdem abgespielt hat, wirkt wie eine Satire auf den deutschen Staat, in dem strenge Schulpflicht herrscht.

Das Staatliche Schulamt Rüsselsheim glaubt der Schule und befreit den Jungen im Oktober 2007 von der Schulpflicht - so lange, bis entschieden ist, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Schon die Wertungen von Adrians vermeintlichen Verhaltensauffälligkeiten gehen weit auseinander. Der stellvertretende Leiter des Schulamts, Klaus Feine-Koch, sagt: "Die Voraussetzungen für ein Ruhen der Schulpflicht waren gegeben."

Ganz anders sieht das der Fachanwalt für Familienrecht, Johannes Hildebrandt: "Das Ganze war von vornherein rechtswidrig, da Adrian weder die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebes noch die Sicherheit von Personen gefährdete." Der vom Schulamt angeführte Paragraf im Hessischen Schulgesetz sei 2004 bei einem Schüler angewendet worden, der einem anderen mit einem Baseballschläger Platzwunden zugefügt hatte. "Adrian wurde vorgeworfen, Kindern ihre Bleistifte weggenommen und schlimme Worte gesagt zu haben."

Da eine Schulpsychologin damals bei Adrian Förderbedarf feststellt, will ihn das Schulamt auf eine Sonderschule schicken. Die Eltern bestehen darauf, dass ihr Sohn eine Regelschule besucht: "Ich schicke mein Kind doch nicht auf eine Sonderschule, wenn es geistig vollkommen auf der Höhe ist", sagt Ulrike Klinik, Adrians Mutter.

Selbst wenn Adrian besonderen Förderbedarf hätte, müsste ein Regelschulbesuch möglich sein. Ein UN-Abkommen verpflichtet die Bundesrepublik seit 2009, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sofern möglich, in allgemeinbildenden Schulen unterzubringen.

Der Kampf der Eltern um dieses Recht gerät bei Adrian zu einem jahrelangen Gezerre. Zwischen Dezember 2007 und Juni 2008 unterrichtet ein Lehrer zu Hause das Kind - danach übernehmen die Eltern. Seine Eltern stellen einen Antrag auf einen individuellen Betreuer für Adrian beim Jugendamt Groß-Gerau. Der soll ihrem Sohn den Besuch einer normalen Schule ermöglichen.

"Auf diesen Antrag haben wir bis heute keine Antwort erhalten", sagt Mutter Ulrike Klinik. Der Jugendamtssprecher, Horst Eckert, entgegnet: "Der Einsatz eines Integrationshelfers scheiterte daran, dass eine Aufnahme in einer Regelschule vom Schulamt als nicht durchführbar angesehen wurde."

Im Sommer 2008 einigen sich Schulamt und die Familie darauf, dass Adrian eine Heimschule im Main-Taunus-Kreis besuchen soll. Voraussetzung wäre allerdings, dass Adrian stationär betreut wird - also ständig in der Schule lebt. Für die Eltern sind diese und andere Voraussetzungen untragbar. Weitere Versuche scheitern. Das Jugendamt habe der Familie wiederholt Schulen angeboten, sagt Feine-Koch. Nicht die richtigen, sagen die Eltern. Je mehr sich die Fronten verhärten, desto mehr gerät das Wohl des Jungen aus dem Blick.

Im November 2009 hebt das Verwaltungsgericht Darmstadt das Ruhen der Schulpflicht auf, das vom Schulamt immer wieder angeordnet worden war.

Ein Etappensieg für den Jungen. Das Jugendamt bewilligt den lang ersehnten Integrationshelfer. "Aber immer wenn man dachte, nun würde das was, entschieden sich die Eltern um und wollten etwas anderes", erinnert sich Jugendamtssprecher Eckert. Bei dem zuletzt vorgeschlagenen Integrationshilfeträger sollten die Eltern garantieren, dass keine Informationen über Schule, Integrationshilfeträger, Schulamt oder Jugendamt veröffentlicht würden. Sonst werde "die probeweise Beschulung von Adrian unverzüglich abgebrochen", steht in den Bedingungen, die den Eltern vorgelegt wurden. Ulrike Klinik fragt: "Wie sollten wir das unterschreiben?"

Inzwischen hat Familie Klinik selbst einen Integrationshelfer für Adrian gefunden, mit dessen Hilfe er im nächsten Schuljahr eine Regelschule im Landkreis Groß-Gerau besuchen könnte. Nach wie vor ist offen, ob das Jugendamt endgültig einwilligt.

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46 Kommentare

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  • RM
    Rainer Müller

    Wegen des jahrelangen Schulverbotes mit verheerenden Folgen hat der Junge zusammen mit seinen Eltern im Dez. 2010 Amtshaftungsklage vor einem hess. Landgericht erheben lassen. Am 19.09.2012 wurde erstmals öff. verhandelt.

    Inzwischen gab es ein Teilurteil.

    Demnach ist der Junge rechtswidrig und zu Unrecht an insgesamt 785 Tagen nacheinander von der Beschulung ausgeschlossen worden. Das Ruhen der Schulpflicht wurde dem Kind, damals gerade 9, erstmals rechtswidrig erklärt im Okt. 2007 - u.a. wie das Gericht ausführte, um seinen Eltern letztlich die Heimunterbringung abzupressen. Mithin aus sach- und gesetzesfremden Erwägungen! Schuldhaft verursacht hat das alles die zuständige Justitiarin beim südhessischen Schulamt in R., Frau M.E.! Sie war so frei, ihr gesetzwidriges Handeln beweiskräftig in den Akten festzuhalten. Dem Kind wird ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen sein vom Land Hessen. Auch die Auslagen der Eltern werden zu erstatten sein.

  • SD
    Susanne D.

    Schön,

     

    wenn Bürger Zivilcourage zeigen. Was würde man ohne Mitmenschen, die es wirklich gut meinen, wohl machen? Am Ende siegt die Gerechtigkeit. Und manchmal dauert es ein bisschen länger. Aber kommt Zeit kommt Rat.

     

    Viele Grüße Susanne

  • M
    Mirco

    Hallo Till,

    sind Sie ebenso wie Anja, ein Freund der Familie?

    Ich frage mich auch, wieso man bei einem kerngesunden Jungen auf einen Schulhelfer besteht, dies dann als Schutze des Kindes öffentlich komentiert und fordert? Darüber kann man doch nur müde lächeln. Dass ein Amt zusamenfassende Berichte über ein Kind erstellt, sie dann weitergibt an Institutionen ,die das Kind betreuen sollen halte ich für normal. Das ein Amt nicht bereit ist, einen Schulhelfer als "Beschützer" einzustzen, sonder vieleicht andere Motive hat, kann ich nachvolziehen. Gibt es keine wichtigen Umstände, die einen Schulhelfer rechtfertigen, solte man ganz davon absehen. Die Einigung kam doch sicher nicht zu Stande, weil man eine Art "Bodyguart" einsetzen möchte. Für ebenso normal halte ich es, wenn man die Elter notfalls per Unterschrift auffordert,die Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz des Kindes sein zu lassen. Ich weiss nicht, es kann Ijhnen kaum verständlich gemacht werden, dass man im Umgang mit A. wohl eher sehr sehr vorsichtig ist und sich vieleicht nicht die Finger verbrennen möchte. Meine Meinung.

    M.E. wird die ganze Angelegenheit immer noch schlimer. Und aus meiner persönlichen Sicht tragen außer den Behörden da etliche andere auch dazu bei.

     

    VG Mirco

  • M
    Mirko

    So wie das im Moment aussieht,kommt man in Sachen Schule für A. keinen Schritt weiter. Ich frage mich, ob es der richtige Weg ist, ständig "Öl ins Feuer " zu gießen. Die Öffentlichkeitsarbeit ist das Eine. Was damit bewirkt wird, das Andere. Sicher wird hier die Behördenwillkür sehr deutlich aufgezeigt. Andrerseits ist die Schilderung trotzdem sehr einseitig. Man kennt weder die Familie , noch die Beamten. Wie sich die Familie insgesamt gegenüber Lehrern und Rektoren verhalten hat, kann man nicht beurteilen. Trotz allem gibt es zwei Seiten. Beim Lesen bekommt man das Gefühl, dass das Ganze in eine Art Wahn ausartet. Die Anzeigen empfinde ich mehr oder weniger als sinnlos. Naja, so lange beide Seiten imer noch eins oben drauf setzen wird das nichts. Die Anwälte haben es in dieser Sache sicher auch sehr schwer. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht so wirklich vorstellen, dass die Anwälte diese Veröffentlichungen wirklich gut finden.

    VG Mirko

  • TW
    Till W.

    Hallo Mirco mit c oder Miko mit k...,

     

    die berechtigte Forderung der Familie ist: Schule für Adrian. Und Familienleben, d.h. KEIN Kinderheim.

     

    Und KEINE Schule für Lern-/geistig Behinderte für den normalbegabten Jungen.

     

    Das Schulamt wollte "Ruhen der Schulpflicht " auf Dauer. Nie wieder Schule. Eine unberechtigte Forderung.

     

    Was das Netz angeht: Wir haben ein Grundgesetz. Das erlaubt freie Meinungsäußerung und wahre Tatsachendarstellung. Jeder, auch Schul- und Jugendamt, hat das Recht Klage zu erheben, wenn er seine Rechte verletzt sieht. Haben beide nie getan.

     

    Eine einzige Klage gg. Namensnennung in dem Thema hatte bereits stattgefunden, Anfang 2010, durch eine Privatperson (die heimliche Briefeautorin D.T.). Erfolglos.

    Sie scheiterte, weil alles was geschrieben steht, beweisbar war. Das war auch Ansicht des Gerichts in GG.

     

    Über Adrian wurde schulisch jeder "Pups" notiert: zu breitbeiniges Sitzen, verschüttetes Wasser, nicht Schließen einer Tür. Es führte zum Ruhen der Schulpflicht für fast 3 Jahre...

     

    Es hat keiner vor, "Kleinigkeiten" ins Internet zu schreiben, aber alle werden sorgfältig wachen, dass Adrian künftig gerecht und wie alle anderen Kinder behandelt wird.

     

    Kein Vergehen an dem Kind, kein Eintrag. Ist doch ganz einfach, oder?

     

    Vergehen wären: "Falschbeschuldigungen, die zu ungerechten, unangemessenen Strafen führten - etwa abermals "Ruhen der Schulpflicht".

  • M
    Mirko

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    Hallo,

    ich lese diese Geschichte von Anfang an mit..........

    Es ist schlimm, wenn ein Kind 3 Jahre nicht beschult wird. Es ist schlim, welche Bwehördenwillkür hier stattfindet. Aber es ist auch schlimm, wie die Eltern stellenweise immer wieder selbst diesen Stress verursachen. Sie wolen sich aug´f nichts einlassen , stelen nur Forderungen.

    Ich kann es wirklich nachvolziehen, dass nach diesem öffentlichen Theater eine Beschulung mehr als schwierig wird. Wer all das gelesen hat, wird sicher jeden Kontakt vermeiden wollen. Der kleinste Pups und schon landet man im Netz.

     

    Beim Lesen könnte man fast meinen, dass hier ein und die selbe Person unter mehreren Nicks schreibt. Nicht alle. Aber bei einigen habe ich wirklich das Gefühl.

    VG Mirco

  • AJ
    Anja Jürgens

    Bitte die neueste Entwicklung auf dem vorher angegebenen link nachlesen.

     

    Die Eltern hatten in den letzten 7 Tagen Akteneinsicht in Schul- und Jugendamtsakte. Letztere war lange Zeit verweigert worden.

     

    Aus der JA-Akte ergab sich, dass das Ergebnis der EH-Überprüfung bereits im Sept. 07 feststand, obwohl die Überprfg. am Kind erst im Nov.07 war (nicht ergebnisoffen, rechtswidrig). "..wird so ausfallen, dass keine Schule im Kreis mehr...()"

    Zudem notiert die verantwortliche im SSA Rüsselsheim (M. evertz) bereits im Sept. 09 in die Behördenakte:

    "Am vernünftigsten Ruhen der Schulpflicht, um Druck auszuüben" (-> auf die Eltern, ihr Kind in ein EH-Heim zu geben).

     

    Verdacht auf folgende Amtsdelikte von Jugendamt und Schulamt (Liste vermutlich noch nicht vollständig)

     

    1. Nötigung

    2. Falschbeurkundung

    3. Amtsmissbrauch

    4. Verletzung der Schulpflicht

    5. Bruch der Schweigepflicht

    6. unterlassene Hilfeleistung

    7. Beleidigung

    8. Verleumdung

    9. üble Nachrede

    10.Körperverletzung

     

    Die erste Anzeige ist bereits rausgegangen. Weitere werden folgen.

  • M
    Michael

    Vielleicht sollte die Familie mal ihren Anwalt wechseln.Der zeitliche Ablauf spricht m.E. klar gegen dessen juristische Fähigkeiten.Scheint noch nichts von einstweiligem Rechtsschutz gehört zu haben, der Mann.

     

    Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht wäre ein heißer Tipp, da gibt's auch Spezialisten für Schulrecht.

     

    Und dann gleich an den jeweiligen Behördenleiter wenden, wenn das nichts hilft an die Spitze des Schulministeriums.

    Und dann gäbe es auch noch nen Petitionsausschuss beim Landtag.

  • TW
    Till W.

    Die neuesten Erkenntnisse in dem Fall stehe hier:

     

    http://www.emgs.de/forum-emgs/viewtopic.php?p=7272&sid=209e40ffa70ae7b7914eac30194a496b#7272

     

    Werden tgl. akutalisiert.

     

    Die Familie war gestern um 10:00 Uhr zur Akteneinsicht beim Schulamt Rüsselsheim.

     

    Der Großvater des Kindes, 68 Jahre alt, musste sich von einem Mitarbeiter, Herrn P., anschreien lassen.

    Auf die Frage, warum er denn so brülle, reagierte Herr P. mit:

     

    Herr P.: "Alte Menschen brauchen etwas mehr Lautstärke, sonst verstehen sie nicht." (Frechheit - und beleidigend!)

     

    Großvater (schlagfertig):" So jung sind Sie ja auch nicht mehr. " (Stimmt!)

     

    Abermals wurde die Familie belogen, falsch beauskunftet. Es sei verboten, die Akten des Kindes (5 Ordner ) durchzufotografieren.

    Frau Evertz als zuständige Mitarbeiterin (Justitiarin) konnte keine rechtl. Begründung vorlegen, drohte aber mit der Wegnahme der Kamera.

     

    Eine heute erfolgte Rechtsauskunft an entsprechender (staatlicher) Stelle ergab: Fotografieren ist genauso erlaubt wie Fotokopieren!

     

    Alle drei gestrigen Mitarbeiter des Schulamtes Rüsselsheim zeigten sich arrogant, frech, von oben herab.

    Die Familie wurde behandelt wie Schwerverbrecher. Es wurde ihnen nicht gestattet, die Türe zu schließen, obwohl ihnen dies aus Datenschutzgründen gestattet sein muss (und ohnehin immer mindestens 1 Zeuge des Schulamtes anwesend war).

     

    In der Akte befanden sich bisher unbekannte Briefe der Familie von Adrian selbst unbekannter Mütter. Diese bieten dem Schulamt ihre Mithilfe gegen das Kind Adrian an.

     

    IM lässt grüßen.

     

    Welche Motive diese Frauen haben, wird hoffentlich noch herauszubekommen sein.

  • TH
    Th. Hanke

    Habe die angegebenen Quellen inzwischen ausführlich studiert. Sie klingen glaubwürdig, eben wegen der vielen Dokumente im Original.

     

    Wirklich erschüttert hat mich das Folgende offenbar im Wortlaut Wiedergegebene an das 10jährigen Kind:

    Frau Schulpsychologin Claudia Raykowski, Schulamt Rüsselsheim, an Adrian (10 Jahre) am 24.06.2009:

     

    "...ob du überhaupt jemals wieder in die Schule gehen kannst.... - Es kann sogar sein, dass irgend jemand sagt, das mit der Schule, das hat sich erledigt, das wird nie wieder passieren.

     

    Da ist dann überhaupt nicht mehr die Frage, ob Regelschule oder Förderschule!"

     

    Wenn diese Frau das als Schulpsychologin wirklich zu dem Kind unter Verweigerung des von diesem erbetenen Beistand gesagt hat, so ist das ungeheuerlich.

     

    Die Erklärungen online dazu lassen mich vermuten, dass es Beweise geben wird - z.B. einen Mitschnitt des Kindes.

     

    Ich hielte einen solchen, wenn der denn existierte, für legitim. Wie soll sich denn ein derart missbräuchlich behandeltes Kind sonst gegen "Amtspersonen" zur Wehr setzen, die in dieser Art ihr Amt und ihre Funktion missbrauchen?

     

    Hat die Schulbehörde niemals nachgefragt, wie denn der Kleine zu solchen Angaben kam?

    Und wenn nicht, warum nicht?

    Allein das ließe schon die Schlussfolgerung zu, dass die Dame diese Worte - nämlich Ausschluss aus der Schule für immer - tatsächlich so verwendet hat.

     

    Wenn das so wäre, wäre sie aus meiner fachlichen Sicht umgehend aus dem Dienst zu entfernen als nicht geeignet für diese Vertrauensstellung als Schulpsychologin.

     

    Auch alles über ihre "Stellungnahme" las ich online. Sie ist fachlich unzureichend, eine reine "Gefälligkeitsstellungnahme" gegenüber ihrem Arbeitgeber.

     

    Schlimm.

  • TW
    Till W.

    @Peter

     

    Selbstverständlich stimmt es, was hier und anderswo steht.

     

    Nicht nur bei www.emgs.de gibt es ein online-Tagebuch, ebenso hatte bereits H.P.Tjaden ab Dez. 2008 hier:

     

    http://kinderinheimen.blogspot.com/2008/12/17.html

     

    berichtet.

     

    Würden der Berichterstatter bei www.emgs.de oder auch Herr Tjaden sich "unwahre Tatsachenbehauptungen" erlauben, würden die betreffenden Behörden längst Strafanzeigen erhoben haben.

     

    Stattdessen drohen sie wiederholt der Familie selbst - oder lassen durch Dritte drohen - wg. der "offenen Internethetze"! (Wahrheitsgemäßen Berichterstattung!!!) Z.B. mit Abbruch einer Probebeschulung, wenn irgendwo irgendwas stünde.

     

    Trauen sich aber nicht an eine Klage ... - die wissen schon warum... bzw. warum nicht.

     

    Adrian hat heute Geburtstag. Er wird 12 Jahre alt.

     

    Till

  • T
    Torsten

    an die taz, Komm. betr. Schulverbot für Adrian:

    Leider haben auch wir die hier Beteiligten aus dem Schulamt Rüsselsheim in sehr unangenehmer Erinnerung.

    Im Januar 2009 hätten wir ein interessantes Arbeitsangebot im LK Groß-Gerau gehabt, wollten aus Niedersachsen dorthin umziehen. Da unser Sohn eine emotionale Störung im autistischen Spektrum hat, daher eben jenen Förderbedarf -E-, der angeblich auch bei Adrian vorliegt, fragten wir zuvor beim SSA Rüsselsheim nach den Schulmöglichkeiten für unseren Sohn, damals 14 Jahre alt. Er besucht hier in Niedersachsen ein Gymnasium, mit Förderbedarf aber ohne jede weitere Hilfen.

    Frau Raykowski, SSA Rüsselsheim, Schulpsychologin, behauptete uns gegenüber am Tel., die Beschulung eines solchen Kindes mit E-Förderbedarf sei in Groß-Gerau AUSSCHLIEßLICH an einer Förderschule für Erziehungshilfe möglich, aber: Das sei auch gar kein Problem, da auch dort das Kind sein Abitur machen könne. Ich konnte mir das kaum vorstellen (E-Schulen unterrichten i.d.R. auf Hauptschul- oder Lernhilfeniveau, hier wie auch in Hessen) und fragte mehrfach gezielt nach. Sie blieb hartnäckig bei ihrer Darstellung.

    Darauf schickten wir alle Unterlagen unseres Sohnes an das SSA Rüsselsheim samt schrftl. Fragestellung und Frist zur Auskunftsrückmeldung. Das Schulamt Rüsselsheim tauschte sich mit dem Gymnasium unseres Sohnes tel. aus. Das stellte (wahrheitsgemäß) unseren Sohn als 'unproblematisch' dar.

    Darauf erhielten wir am Ende Januar 2009 die schrftl. Auskunft von eben jener Frau Evertz, SSA Rüsselsheim, unser Sohn könne versuchshalber evtl. an einem Gym. vor Ort in Groß-Gerau beschult werden - aber NUR mit Integrationshelfer! (Den hat und braucht er in Niedersachsen nicht!) Ansonsten käme vielleicht eine private Förderschule in Offenbach in Frage, wegen der Finanzierung sollten wir uns mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.

    Das Ganze ist aktenkundig und nachweisbar.

    Letztlich entschieden wir uns gegen einen Umzug - wir wir denken, zum Wohle unseres Sohnes. Wer weiß, was das Schulamt Rüsselsheim letztlich für ihn "gestrickt" hätte? Verweigerung der Beschulung über Jahre- wie es bei Adrian offenbar geschah?

    Wenn aber unser Sohn nur MIT I-Helfer hätte ein Gymnasium besuchen müssen/können, ist nicht einzusehen, dass Adrian über Jahre gar keine Schule besuchen darf, obwohl seine Eltern offenbar (laut Tagebuch bei www.emgs.de ) den I-Helfer bereits am 19.05.2008 beantragten?

    Dem SSA Rüsselsheim scheinen die Kategorien und Maßstäbe etwas durcheinandergeraten zu sein.

    Belogen worden sind wir dort mehrfach: Von jener Frau Raykowski, Schulpsychologin, die behauptete, man könne auf E-Schulen vor Ort das Abitur machen (1.es gibt vor Ort keine E-Schulen, 2. man kann dort auch nicht das Abitur machen - meine Rücksprache u.a. mit Idstein und Hofheim und einer weiteren Förderschule), von Frau Evertz, die uns die schrftl. Auskunft schickte. Nein, wir können nicht vom Schulamt verpflichtet werden, einen I-Helfer zu engagieren - zumal die Beschulung in Niedersachsen ohne I-helfer funktioniert, unser Sohn ist schulpflichtig.

    Ebenso wenig können wir verpflichtet werden, unser Kind an einer Privatschule in Offenbach anzumelden, zumal es an dieser Schule (meine Rückfrage auch dort) keine freien Plätze gab.

    Das Jugendamt Groß-Gerau haben wir damals aufgrund der Auskunft der Frau Evertz auch angerufen. Frau Markloff, Amtsleitung, gab zur Auskunft, I-Helfer würden sie nur für "behinderte Kinder" (körperlich oder geistig) bezahlen...

    Damit ist auch klar, warum das Jugendamt Groß-Gerau bei Adrian, einem offensichtlich gesunden, nicht behinderten Jungen, derart "zäh" reagierte.

  • P
    Peter

    @Till W: Wenn das stimmt was sie schreiben, wovon ich einfach mal ausgehen, dann wäre das allerdings ein Skandal, mit Lehrern die sich einzelne Kinder herauspicken um sie dann fertig zu machen kenne ich mich auch aus. In der Klasse meiner Jüngsten wurde ein Kind von seiner Englischlehrerin gemobbt, z.B. ständig aufgerufen obwohl es sich nicht gemeldet hatte oder an die Tafel gerufen und angeschnautzt etc. das ging so weit dass die Lehrerin das Kind in die "Depperl-Ecke" gesetzt hat, um es vor der ganzen Klasse bloß zu stellen und als dumm zu brandmarken. Wenn ein Kind nach solchen seelischen Misshandlungen keinen Schaden davonträgt dann weiß ich auch nicht.

  • M
    Manu

    Ich finde die demokratische Fassade bröckelt hier in Deutschland vor sich hin , es gibt immer mehr Übergriffe von der Obrigkeit und es wird versucht alles zu vertuschen mit allen Mitteln was solchen Behörden zur Verfügung steht . Sie lügen um das marode Schulsystem aufrecht zu erhalten. Wieso gibt es nicht ein Schulsystem bzw Schulgestz für ganz Deutschland ?

    Deutschland ist ein Volk - und die Politiker haben es seit der Wiedervereinigung bis heute noch nicht vollbracht, das Deutschland eine rechtskräftige Verfassung mit unserem Volk einführt.

    Der Artikel 146 bringt zum Ausdruck "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

     

    Wenn ich dann noch ethische Werte und Moral hier in Deutschland unter die Lupe nehme - Kassierer wird nach ( 30 Jahren - weil sie zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent unterschlagen hatte) wegen 1,30 Euro gefeuert.

    Und solche Beamte die hier verantwortlich sind für das Schulverbot für Adrian , die werden vielleicht noch für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen ???

    So ist Deutschland!

  • AJ
    Anja Jürgens

    Als Freundin von Adrian möchte ich hinzufügen, dass Eltern und Kind alles, wirklich alles, getan haben, um das Schulamt wie auch das Jugendamt zur Zusammenarbeit und Einsicht zu bewegen. Appelle, v.a. schrftl., meist ohne Antwort (das ist nach wie vor so, es wird entweder nicht geantwortet, oder aber nur teilweise geantwortet, oder auch wieder gelogen...) Die Eltern sind, wie Herr RA Hildebrandt ganz richtig schrieb, "über Jahre mit Falschinformationen bedient worden". Absichtlich.

     

    Frau Amtsleiterin Markloff, Jugendamt Groß-Gerau, verstieg sich vor Zeugen sogar zu der Behauptung, der §35a KJHG würde nur im Saarland gelten und nicht in Hessen (was' ein Unsinn...)

     

    Daneben wurden vor 2 Jahren bereits der damalige Kultusminister angeschrieben, vor 1 Jahr von Adrian selbst handschrftl. Frau Henzler (heutige Kultusmin. in Hessen), Frau von der Leyen, Frau BK Merkel, Herr BP H. Köhler...- eine Menge Politiker mehr.

    Die örtlichen Politiker in Groß-Gerau verweigern sowieso früher und auch aktuell jedes Gespräch, darunter der neue Landrat Thomas Will, der für sich wirbt mit "Immer für Sie da" (wirklich peinlich!).

    Die Familie bekommt keinen Termin bei den örtlich Zuständigen!

     

    Seit September 2009 läuft eine Petition "auf Beschulung für Adrian" vor dem Hessischen Petitionsausschuss im Hessischen Landtag. Eigentlich war für den 30.07. eine Aussprache der zuständigen Behörden im Landtag anberaumt, zu dem auch die Familie eingeladen war. Wurde letzte Woche abgesagt - vom Kultusministerium mit der Begründung: FERIENZEIT. (Ach was...)

     

    Nachdem die Familie am 01.06.10 dem Jugendamt mitteilte, sie hätten nun per Inserat selbst einen I-helfer gefunden, das Jugendamt möge sich bitte äußern, die Eltern eine Frist setzten bis 21.06.10 (also 3 Wochen für eine Antwort des Jugendamtes), sonst würde am 22.06.10 Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung vor dem VG Darmstadt gestellt, regte sich das Jugendamt wiederum nicht.

    Das kennen wir schon - das Spielchen machen die beweisbar seit Jahren mit der Familie.

     

    Das Jugendamt reagierte bis 22.06.10 nicht, nicht mal mit einer Eingangsbestätigung, null, nada, nichts.

     

    Also reichten die Eltern am 22.06.10 den Eilantrag bei Gericht ein.

     

    Das ist gegenwärtiger Stand der Dinge im wesentlichen. Das Gericht bemüht sich seitdem bisher erfolglos um die Akte, die das Jugendamt - offensichtlich- nicht vorlegen möchte (damit die Eltern abermals keine Akteneinsicht erhalten nämlich...)

     

    Ich habe noch niemals ein Jugendamt erlebt- und ein Schulamt gleich dazu - , welches sich derart rechtswidrig verhielt.

     

    UND NUR um das eigene Versagen zu verdecken.

  • TW
    Till W.

    Die Fakten und Akten stehen in diesem Tagebuch, dass zum Beweis für die Tatsachen, so unglaublich sich diese erstmal anhören mögen, seit September 2009 online geführt wird.

     

    http://www.emgs.de/forum-emgs/viewtopic.php?p=7219#7219

     

    Im September 2009 war der Junge bereits fast 2 Jahre schulausgeschlossen und Frau Evertz hatte abermals frisch das "ruhen der Schulpflicht" erklärt - wegen angeblicher Verhaltensauffälligkeiten der Jahre 2005-Sept. 2007. (Danach war der Junge ja nie wieder in der Schule!).

     

    Vorwürfe aus der Schülerakte sind online hochgeladen. Jeder mache sich selbst ein Bild, sofern er lesen kann.

  • TW
    Till W.

    Ich gehöre ebenfalls zu denen, die die Fam. K. und das Kind Adrian persönlich kennt. Ich habe sogar recht viel Kontakt, mehrere Stunden in der Woche nämlich.

     

    Es geht hier auch nicht um irgendwelche "verhaltensauffälligen Kinder", sondern um Adrian, der jedem anbietet, ihn kennenzulernen.

    Ich erlebe Adrian als ausgesprochen höflich, ein ruhiger, sehr hilfsbereiter Junge.

     

    Herr Eckert kennt ihn nicht, Herr Feine-Koch kennt ihn nicht, Frau Evertz vom Schulamt auch nicht. Nicht mal das Jugendamt Groß-Gerau kennt Adrian.

     

    Es ist unrichtig, dass Fam. K. den Kontakt zur taz knüpfte. Das war eine Freundin der Eltern aus eigenen Stücken (wie Frau Strohmaier bestätigen könnte). Die Eltern durften den Artikel vorab auch nicht lesen, (sie hatten darum gebeten).

     

    Herr K. ist vollzeitberufstätig, Frau K. zuhause (u.a. weil sie seit fast 3 Jahren den Jungen selbst beschulen muss). Die Familie hat einen ganz normalen Tagesablauf: früh aufstehen, Mutter Haushalt und Adrian beschulen/Adrian lernt am Schreibtisch, sehr selbstständig und unaufgefordert, am Nachmittag geht er 3x wöchentlich zum Sport.

     

    Seine Zeugnisse der Fernschule sind ausgezeichnet.

     

    Die Familie hat einen großen Garten, den Adrian mitversorgt. TV und PC spielen keine Rolle in dieser Familie.

     

    Adian baut Lego, fährt Rad, versorgt seine Kaninchen "Harald", "Luna" und "Merlin" und vier Rotbauchunken im Terrarium.

    Zur Familie gehört "Tara", eine jetzt 13jährige wohlerzogene Hündin.

     

    Auch ich kenne alle amtlichen Unterlagen und Fakten.

     

    Die sind: Das Jugendamt hat in den letzten 3 Jahren keinen einzigen Hausbesuch bei der Familie gemacht, obwohl die Familie dazu einlud, damit man sich ein Bild machen könnte. Ebenso luden die Eltern das Jugendamt in das Sporttraining des Jungen (3x/Woche in der Gruppe) ein. Auch dazu kam das Jugendamt nicht.

     

    Es liegen ca. 15 eidesstattliche Versicherungen vor über untadeliges Verhalten des Jungen.

     

    Ebenso gibt es unabhängige Zeugen, die schrftl. bestätigen, dass Adrian im Dorf W. u.a. von einer Gruppe von ca. 12 älteren Jungen (bis 15 Jahre alt) angegriffen und durch das Dorf gejagt wurde. Nur dem Mut dieser Menschen ist es zu verdanken, dass dem Kind damals nichts passierte.

     

    Der Haupttäter (15) ist dorfbekannt für u.a. Sachbeschädigung (darf aber zur Schule gehen)...

     

    Es ist leider tatsächlich so, dass die damalige 1.Klass'-Lehrerin Adrians (auch Schulleiterin in W.) sich immer einen Jungen als "Blitzableiter" heraussucht.

    Auch das ist ortsbekannt. I.d.R. verlangt sie von den Eltern, dass Kind in der Kinderpsychiatrie vorstellen zu lassen, damit es RITALIN (=Methylphenidat) bekäme. Das versuchte sie auch bei Adrians Eltern.

    Der Kinderarzt bestätigte den Eltern, dass der Junge das nicht bräuchte, sondern ganz normal sei (stimmt!).

    Adrian berichtete dem Arzt seinerzeit, er hätte große Angst vor der Klassenlehrerin W., die ihn schlecht behandelte. Der Bericht des Arztes liegt vor, steht auch online.

     

    "Krank" war und ist hier nicht das Kind, sondern offenbar die Lehrerin!

     

    Eigentlich hatte sie zunächst ein anderes "Opfer" im Visier: den J.H. - dessen Papa, der örtliche Fußballtrainer, stellte die Dame aber derart deutlich zur Rede, dass klar wurde, er würde sich das nicht bieten lassen.

     

    Das nächste "Opfer" der 1.Klasse 2009 der Frau W.wurde auch bereits schulausgeschlossen und ist heute im Kinderheim! DAS IST FAKT!!!

     

    Das "Opferkind" des vorangegangenen Jahrgangs vor Adrian wurde nicht ins Heim, aber an die Schule für Lernhilfe (Sonderschule) verbracht. SO EINFACH ist das für Frau W. in W.!

     

    Adrians Eltern haben allenfalls den Fehler begangen, sich nicht von Anfang an konsequent gewehrt zu haben, notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Sie waren lange der Ansicht, wenn sie den Mund hielten, würde die Frau ihr Kind in Ruhe lassen. Das war ein Irrtum.

    Schließlich glaubten sie, ihnen würde beim Schulamt geholfen: wieder ein Irrtum.

    Man lachte die Eltern aus und stellte sich auf die Seite der Täterin W.!Danach wurde es wirklich übel für den Jungen.

     

    Den Kindern wurde nicht nur verboten, in der Pause mit Adrian zu spielen, das Verbot wurde auch in den Privatbereich ausgedehnt. Lehrerin W. riet den Eltern an, ihre Kinder privat nicht mehr mit Adrian spielen zu lassen, das sei "schlecht für die Kinder".

     

    Fakt ist weiterhin, dass das Jugendamt nach wie vor die Akteneinsicht verweigert. WARUM?

    Schon wg. eines laufenden Verfahrens haben die Eltern einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht.

     

    Wenn Ämter konzertiert derart rechtswidrig handeln, haben sie in der Regel einen Grund dazu - nämlich, sich vor Amtshaftungsansprüchen schützen zu müssen.

     

    Wer mag, kann mit mir auch per mail diskutieren:

     

    tilltaz@arcor.de

  • S
    S.J.

    "Vorschläge des Jugendamtes" waren:

     

    -Kinderheim Vincenzhaus Hofheim => kein Platz frei

    -Monikahaus Frankfurt => kein Platz frei

    -Kinderheim Kalmenhof Idstein=> kein Platz frei (zudem keine Schule)

     

    - heilpäd. Waldorfschule für geistig Behinderte

     

    Darüber liegen sämtlich eidesstaatliche Versicherungen Dritter vor.

     

    Wer behauptet, Adrian sei "auffällig", mache sich selbst ein Bild und besuche ihn. Dem ist NICHT SO!

    Auch darüber gibt es Bestätigungen, u.a. vom Sporttrainer des Jungen.

  • FB
    Frank Baum

    Zitat: ***Bei dem zuletzt vorgeschlagenen Integrationshilfeträger sollten die Eltern garantieren, dass keine Informationen über Schule, Integrationshilfeträger, Schulamt oder Jugendamt veröffentlicht würden. Sonst werde "die probeweise Beschulung von Adrian unverzüglich abgebrochen", steht in den Bedingungen, die den Eltern vorgelegt wurden.***

     

    Wie bitte???

    Hat die taz das Papier gesehen? Ich halte das für einen Verstoß gegen das Grundgesetz und zudem Art.11 der Hessischen Verfassung.

     

    Dort heißt es:

    Artikel 11. Jedermann hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht darf auch durch ein Dienstverhältnis nicht beschränkt werden, und niemand darf ein Nachteil widerfahren, wenn er es ausübt. (...)

     

    Zudem könnte "versuchte Nötigung" i.S. des StGB angenommen werden, wenn man DEM KIND mit dem Abbruch der Beschulung droht.

    Das betreffende Jugendamt (Groß-Gerau?) hat sicher einiges zu erklären.

  • S
    S.J.

    @summer:

     

    "Arm" wäre Adrian, wenn er keine Eltern an seiner Seite hätte, die ihn in jeder Form unterstützen.

    Adrian wollte nie ins Kinderheim, hatte und hat massive Ängste, das Jugendamt könnte doch noch mit seinem Antrag auf Sorgerechtsentzug zur Zwangsheimunterbringung (wegen "Nichtbeschulung") durchdringen.

     

    Adrian liebt seine Eltern und Großeltern, seine Hasen, seine Frösche, seinen Hund, seinen Sport.

     

    Er möchte zuhause in der Familie groß werden - und nicht im Kinderheim.

     

    Es ist sein Recht!

  • TH
    Th. Hanke

    Man lese genau und zwischen den Zeilen:

  • D
    Dahlmann

    Aus Ihrem Artikel:

     

    Zitat:

    "Der Jugendamtssprecher, Horst Eckert, entgegnet: "Der Einsatz eines Integrationshelfers scheiterte daran, dass eine Aufnahme in einer Regelschule vom Schulamt als nicht durchführbar angesehen wurde." (...)

     

    "Aber immer wenn man dachte, nun würde das was, entschieden sich die Eltern um und wollten etwas anderes", erinnert sich Jugendamtssprecher Eckert. "

     

    Herr Eckert als Pressesprecher des Jugendamtes Groß-Gerau widerspricht sich selbst und macht die Behörde "Jugendamt" damit unglaubwürdig.

     

    ENTWEDER das Schulamt wollte den Jungen nicht beschulen (Nichtbeschulung in der Verantwortung des Schulamtes), ODER ABER "die Eltern entschieden sich um und wollten etwas anderes" (Nichtbeschulung in der Verantwortung der Eltern).

     

    Für ersteres spricht, dass die Eltern für den Sohn und sein Recht auf Schule offenbar sogar vor Gericht zogen und dort obsiegten.

     

    Übrigens: Jedes Kind hier hat unabhängig vom Förderbedarf ein Recht auf Bildung und Schule von Staats wegen. Kein Kind darf vom Staat (bzw. Land Hessen) ausschließlich auf ein "privates Kinderheim" als Beschulungsort verwiesen werden - auch nicht in Hessen. Siehe Grundgesetz Art.6 GG (Ehe und Familie).

     

    Empfehle, Amtshaftung zu prüfen!

  • S
    summer

    hier tritt das wohl des kindes wirklich in den hintergrund. auf der einen seite unfähige pädagogen, auf der anderen seite eltern, die anscheinend nur noch recht bekommen wollen anstatt eine lösung für ihr kind zu suchen...armer adrian...

  • SJ
    S. J.

    Dieselbe Lehrerin W., Adrians Lehrerin, Grundschule W., OT von Groß-Gerau, übernahm im vergangenen Schuljahr eine neue 1.Klasse.

    Bereits am 1.Schultag wurde erneut ein kleiner Junge (Schulanfänger K.M.) vom Unterricht ausgeschlossen.

    Sein "Vergehen": Er hatte sich auf dem Schulhof unerlaubt von der Gruppe entfernt (seinen Ball aus einem Gebüsch zurückgeholt).

    Das Kind, 7 Jahre alt, durfte nicht in diese Schule zurückkehren, wurde in einer benachbarten Vorschule "geparkt", bis ein Heimplatz frei war, lebt heute im Kinderheim. Nicht der einzige Fall dort.

    Der Ort W. (Adrians und K.'s Heimatort) hat nur 2.700 Einwohner: Entweder hat W. besonders viele "auffällige Kinder" - oder etwas stimmt mit dieser Schule nicht, wenn normale Kinder, Schulanfänger gar, bei "lächerlichen Vergehen" ins Heim verbracht werden!

    Lehrerin W. ist "ortsbekannt".

    Jede Familie hofft, dass es nicht ihr Kind trifft.

    Bisher hatte nur Adrians Familie den Mut, entschlossen für ihr Kind, sein Recht auf Schule und das Recht auf Familienleben zu kämpfen.

  • V
    void

    Schon sehr aufschlussreich...

    Wenn es sich wirklich um "schlimme Worte" und "Bleistift wegnehmen" handelt, ist das mal wieder ein Armutszeugnis von komplett überforderten, weil im falschen Beruf ausgebildeten "Lehrern" (vulvo: Hohlkörpern). Das ein dreijähriges Unterbrechen der frühen Kindheitsphase durch bewusstes Fernhalten von eines gemeinschaftlichen, normalbiografischen Grundschulbesuches einen bleibenden Entwicklungsrückstand produziert, dürfte wohl jedem klar sein.

  • G
    grafinger

    Also "Eser A." den Hang zu primitivem herumpöbeln hast Du offenbar erfolgreich aus Deiner Kindheit herübergrettet.

    Hast Du Dich eigentlich jemals gefragt, wie es für die Klassengemeinschaft war, Dich als Mitschüler ertragen zu müssen?

  • AJ
    Anja Jürgens

    Alle Fakten und Originalunterlagen stehen im Forum von EMGS unter "Erfahrungsberichte" - Adrian, Schulverweigerung an 9jährigen.

     

    Jeder, der möchte, kann sich da ausgiebig belesen über alle Hintergründe.

     

    Ich kenne die ganze Familie und auch alle Akten aus eigener Anschauung.

     

    Das Kind hat sehr, sehr nette Eltern, verbringt seine Freizeit mit Sport, seinen drei Kaninchen, seinen vier Fröschen, Lego und hilft den Eltern im Schrebergarten.

     

    Zudem erhält er seit 15.09.09 Schulmaterial per Post von der FLEX-Fernschule, hat ausgezeichnete Beurteilungen. Dennnoch würde Adrian lieber in eine Präsenzschule gehen, schrieb vor einem Jahr u.a. an den Bundespräsidenten, die Kanzlerin, die Hessische Kultusministerin Henzler.

    Zudem läuft seit fast einem Jahr eine Petition vor dem Hess. Petitionsausschuss auf "Beschulung". Gerade erst sagte das Kultusministerium dort im Landtag einen Termin (30.07.) ab...

     

    Familie K. steht jedem, der wirklich Interesse hat, zum Gespräch zur Verfügung.

    Auch dem Jugendamt. Das kam aber nie...

     

    A. Jürgens als Freundin der Familie und auf Seiten Adrians und dessen Rechts auf Schule

  • MD
    Major D. Saster

    Meinem älteren Bruder wurde von seiner damaligen Klassenlehrerin ein allgemeine Lernunwilligheit/ ~blockade attestiert, mit dem anschliessenden Bestreben ihn in eine Sonderschule überweisen zu lassen. Nur dem Kampf meiner Elern gegen die Behörden ist es zu verdanken, dass er weiterhin auf eine (andere) gewöhnliche Grundschule gehen konnte.

     

    Fazit: er hat vor drei Jahren in Festkörperphysik promoviert, arbeitet als Risikoanalyst und hat eine glückliche Familie mit zwei wundervollen Kindern...

  • S
    Sebastian

    Ist doch gut für die anderen Kinder.

  • A
    Alceste

    Also als Lehramtstudent, wundert mich das, was ich hier lese nicht im Geringsten. Soweit ich das hier verstanden habe (der Artikel ist, in Bezug auf seinen Informationswert stellenweise grottig geschreiben!) ist den Eltern kein Vorwurf zu machen. Ich würde auch keine Erklärng unterschreiben, die mich verpflichtet auf mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu verzichten, damit dann das Jugendamt mit mri respektive meinem Kind anstellen kann was es will. Auch dem Schulwesen mein Kind und dessen Erziehung dauerhaft (also 24/7) anzuvertrauen ist keine Alternative, insbesondere dann nciht, wenn man bedenkt, was sich diese Organisationen bereits für Schnitzer geleistet haben. Im übrigen, wieso sollte das Kind nun plötzlich unterrichtbar werden, nur weil es in ein Internat geschickt wird, wo es sich einen Betreuer mit mehreren Kindern teilen muss.

    Leider muss ich vermehrt im Zuge meines Studiums feststellen, dass die Studierenden keinen blassen Schimmer von Unterricht haben. Auch die Didaktiker unter den Lehrenden bemühen sich lieber reformpädagogische Ansätze zu propagieren, wie Spaß am Lernen etc. anstatt wirklich wichtige und auch unangenehme Themen des Unterrichts zu behandeln. Da werden Vorstellungsrunden in Form von Ballspielen abgehalten, Audiovisuelles Lernen mit möglichst hohem Technickeinsatz (wobei diese Profs meistens keinen blassen Schimmer über diesen haben) verlangt und muntere Feedback/kritik spielchen gespielt, bei denen sich jeder gegenseitig beweihräuchert. Die studierenden sind in der Vielzahl zu unerfahren oder auch zu ungebildet (teilweise sind die fachlichen defizite erschreckend) und in jedem Falle nicht gewillt (das würde ja bedeuten sich evtl. unebliebt zu machen) diese Trauervorstellugen in Seminaren offen zu kritisieren.

  • AJ
    Anja Jürgens

    @ Herrn Nadermann:

  • AJ
    Anja Jürgens

    Der Fall Adrian ist vollständig veröffentlich im www mit allen Fakten, originalen Dokumenten, auch den Rechtsanwaltsanträgen des Herrn RA Hildebrandt, Schwabach.

    Bitte googlen nach ADRIAN SCHULPFLICHT GROß-GERAU EMGS.

    Ich kenne Adrian und seine Eltern persönlich, ein wirklich netter, höflicher Junge. Ebenso kenne ich alle Akten und alle Fakten.

    Seine Lehrerin der 1.Klasse notierte vom 1.Schultag an ganz normales Verhalten eines Schulanfängers als "auffällig", vermutlich wegen persönlicher Antipathie gegen das Kind: versehentlich verschüttetes Tuschwasser, verschenkter Kakao, breitbeiniges Sitzen, zu fest hingestellte Trinkflasche, in der Turnhalle geschossener Ball, nicht Schließen der Klassenzimmertüre bei Unterrichtsende usw.

    Sie behauptete DIEBSTAHL und kippte regelmäßig vor der Klasse den Ranzen des Kindes aus, ohne je etwas zu finden. Sobald Adrian nur versuchte sich zu rechtfertigen, musste er vor die Tür. Die Eltern versuchten eine Änderung herbeizuführen, zunächst bei der Lehrerin persönlich, dann beim Schulamt Rüsselsheim. Das stellte sich auf Seiten der Lehrerin, die mache alles richtig...(wir wissen, dass es schon viele Beschwerden über die Lehrerin gab, die Kinder auch gerne als "dumm, was willst du überhaupt in der Schule?" beschimpft.

    Nun hatte Adrian erst Recht zu leiden, wurde auch von einigen Mitschülern mitgemobbt. Die Lehrerin verbot den Mitschülern u.a. in der Pause mit Adrian zu spielen.

    Adrian war das Opfer, wurde dann willkürlich zum Täter erklärt, Anschuldigungen frei erfunden, z.B. er würde anderen Kindern Stifte wegnehmen (seine Lehrerin gab zu, ihm Stifte wegzunehmen, gab diese an andere, da er ja "so viele hatte".)

    Letztlich wollte man das Kind mit den "unbequemen Eltern", die den gezielten psych. und phys. Missbrauch an ihrem Kind nicht mehr mitanschauen konnten, weg haben - durch Feststellung des sonderpäd.Förderbedarfs Erziehungshilfe und damit Verweis auf eine Förderschule, die es aber vor Ort gar nicht gibt, weder staatlich noch privat.

    Man versuchte die Eltern zu zwingen, ihr Kind in ein Kinderheim (Vincenzhaus Hofheim) einweisen zu lassen. Als die Eltern sich weigerten (es gibt überhaupt keine Probleme mit Adrian oder untereinander in der Familie, Adrian besucht auch erfolgreich einen Sportverein), instrumentalisierte man das Jugendamt Groß-Gerau, den Eltern nach §1666, 8a KJHG das Sorgerecht, mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht, entziehen zu lassen. Offenbar hat das bei anderen Familien schon funktioniert? Verhandlung war am 05.08.2009 im Groß-Gerau, Amtsgericht.

    Frau Markloff, Amtsleiterin des Jugendamtes, konnte trotz mehrfacher Nachfrage der Richterin NICHT BENENNNEN, was man Adrian eigentlich vorwerfe... Zudem hatte es Hausbesuche bei der Familie, die einem Sorgerechtsenzug immer vorausgehen müssen, NIE GEGEBEN (bis heute nicht).

    Das Jugendamt verweigert Eltern und Anwalt bis heute die volle Akteneinsicht.

    Rückte diese bisher nicht mal an das augenblicklich befasste Verw.Gericht heraus (trotz richterlicher Aufforderung).

     

    Dann war da noch: Frau Schulpsychologin Raykowski, Schulamt Rüsselsheim, die dem Kind am 24.06.2009 bei einer Vorladung zwecks Erstellung einer "Stellungnahme" den erbetenen Beistand verweigerte, ihn dann allein ins Gespräch nötigte (wenn er nicht allein mitginge, hätte es negative Konsequenzen für ihn und die Eltern), sodann konfrontierte mit den Worten:

     

    "...ob du überhaupt jemals wieder in die Schule gehen kannst.... - es kann sogar sein, dass irgend jemand sagt, das mit der Schule, das hat sich erledigt, das wird nie wieder passieren. Da ist dann überhaupt nicht mehr die Frage, ob Regelschule oder Förderschule!"

     

    In ihrer "Stellungnahme vom 07.07.09" empfiehlt sie dann:

    "Ich schlage vor Adrian und seinen Eltern eine allerletzte Chance zu geben ihre Situation zu ordnen un in Kooperation mit dem jugendamt zeitnah bis spätestens 01.08.09 geeignete Maßnahmen nachzuweisen und einzuleiten. Die Schulpflicht sollte bis zum Abschluss dieses Prozesses ruhen oder solange bis ggf.durch eine Klärung der Sorgerechtsfrage eine alleinige Entscheidung durch das jugendamt möglich ist. C. Raykowski , Psychologieoberrätin

     

    Es lässt sich hier nur in Ansätzen schildern, wie konsequent rechtswidrig sich die beteiligten Behörden hier verhalten:

    grober Amtmissbrauch, Rechtsmissbrauch, Lügen ohne Ende (auch an die Journalistin, wie sich aus dem Text ergibt...) - alles damit nicht nach außen dringt, was man da eigentlich mit dem Kind und seinen Eltern über Jahre betreibt.

     

    Merke: Schulpflicht ist in Hessen nur heilig, wenn die Eltern dagegen verstoßen!

     

    Anja (für Adrian, der am Montag Geburtstag hat und 12 Jahre alt wird)

  • NN
    @ Nadermann

    Sie haben recht, der Artikel ist mehr als dürftig. Das stört Sie allerdings nicht, sich ein Urteil zu bilden. Gerade da der Artikel offensichtlich von den Eltern lanciert wurde, ist angesichts des dürftigen Inhalts Vorsicht angebracht. Die Eltern werden doch auch Rechtmittel eingelegt haben. Was ist daraus geworden? Auch die Mitschüler habe übrigens Rechte, die es zu schützen gilt. Und dass das Kind seit drei Jahren nicht zur Schule geht, liegt in Verantwortung der Eltern, die gegen die Entscheidung wohl auch gerichtlich vorgegeangen sind.

     

    Und @Eser, dass es "auch Biographien gibt, die haben es von der Hauptschule zum Abitur geschafft" steht hier nicht zur Debatte. Schade, dass Sie während Ihres Studiums nicht gelernt haben, auf vorschnelle Urteile wie "Hessen= CD= Ewiggestrig und dumm" zu verzichten.

  • J
    JanSebastian

    Lehrer sind keine Erzieher. Bei 30 Schülern pro Klasse und mehr, ist keine Zeit sich um ein verhaltensauffälliges Kind zu kümmern, auch nicht wenn es "einfach nur" regelmäßig Ausdrücke in den Raum brüllt. Wenn ein Kind eingeschult wird, dann sollte es selbstverständlich sein, dass es ein gewisses Maß an Ettikette beherrscht, wenn nicht, dann braucht es einen Integrationshelfer, der dem Lehrer diesen Mühlstein abnimmt. Es ist natürlich traurig, dass Adrian 3 Jahre seines Lebens gestohlen wurden aber man sollte auch an die übrigen 30 Kinder in der Klasse denken.

  • H
    Haber

    @Frank;das würde mich aber auch mal interessieren...

     

    Für mich spiegelt aber alleine dieser Absatz schon die Rechtswiedrigkeit dieser ganzen Aktion ;

    "Selbst wenn Adrian besonderen Förderbedarf hätte, müsste ein Regelschulbesuch möglich sein. Ein UN-Abkommen verpflichtet die Bundesrepublik seit 2009, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sofern möglich, in allgemeinbildenden Schulen unterzubringen.

    "

  • T
    tageslicht

    Hoch lebe der Tätermythos bei der taz!

     

    Natürlich darf es einem kleinen Kind nicht verwehrt sein, eine Schule zu besuchen. Doch leider schweigt sich die Taz völlig über die Motive des Schulamtes aus, suggeriert völlige Willkür. Dabei wird kein Kind wegen des Klauens von Bleistiften von der Schulpflicht befreit und der Schule verwiesen. Gab es vermeintliche Opfer von Adrian, die unter ihm gelitten haben? Was ist mit denen? Ist deren Interesse völlig egal?

     

    Außerdem die Eltern: Die scheinen ja auch nicht besonders kompromissbereit gewesen zu sein. Trotz der biased Positionierung durch die taz kann auch sie nicht umhinkommen, die etlichen Angebote des Jugend- und Schulamtes wenigstens zu erwähnen.

     

    Fazit: rührseliger, manipulativer Artikel ohne sachliche Grundlage.

  • J
    Jussuf

    Kann mich nur anschließen - wenn Schule und ggf. Jugendamt derart selbstherrlich Perspektiven und ganze Leben zerstören, läuft etwas systematisch falsch und muss von der Wurzel des Problems angegangen werden.

     

    >> hab mich auch in der Grundschule geprügelt, im Gymnasium war es dann gut und ich war ein ordentlicher Schüler.. und zwar ganz entgegen der Einflußnahme von Grundschule und Jugendamt, nur meiner Mutter und meiner Direktorin im Gym geschuldet.

  • E
    Elvenpath

    Wenn Bleistifte wegnehmen und "schlimme Worte" sagen ein Kriterium für den Aussschluss vom Unterricht gewesen wären, dann hätte es in meiner Grundschulklasse kaum noch Schüler gegeben.

     

     

    So long...

  • H
    hernando

    Das Kind kann einem leid tun - bei solchen Eltern.

  • KT
    Katja Tanzer

    Hier scheint von Beginn an die Zusammenarbeit der Eltern mit der Schule, bzw. dem Schulamt nicht gut gelaufen zu sein.

    Im Artikel ist der "normale" zunächst einzuschlagende Weg nicht beschrieben. Was ist denn passiert mit dem Sonderpädagogischen Überprüfungsverfahren? Schlecht dargestellte oder recherchirte Sachlage, die zu überstürzter Meinungsbildung führt.

    Und: manchmal sind Eltern auch nicht einfach, wenn sie das Beste wollen...!?

  • OC
    Otto Chili

    Wobei mit die Eltern auch leicht paranoid vorkommen:

     

    "Wie sollten wir das unterschreiben?"

     

     

    Wo liegt das Problem, Informationen ueber die Schule des eigenen Kindes nicht an die Oeffentlichkeit gelangen zu lassen?!

  • S
    Seim

    "Adrian wurde vorgeworfen, Kindern ihre Bleistifte weggenommen und schlimme Worte gesagt zu haben."

     

    Also da kenne ich andere Dinger... Schläge ins Gesicht und üble Beschimpfungen... da gucken die Lehrer nur alle weg.

     

    Aber mit dem Adrian kann mans ja machen - vllt. ein Bauernopfer.

     

    Wie gut, dass diese Leute "Pädagogen" sind. Peinlich.

  • P
    Peter

    Ärgerlich für die Eltern, aber solange ich nicht weiß was das Kind genau getan hat, kann ich mir keine Meinung dazu bilden.

  • MA
    Mir Aus

    Wer schon mal ein schwer verhaltensauffälliges Kind in einer Klasse erlebt hat, wenn es zwischen 50 % und, an schlechten Tagen, bis zu 75 % der Zeit und Aufmerksamkeit des Lehrers in Anspruch nimmt, liest den Artikel und denkt sich: gut, dass da eine Klasse (sagen wir also: 20 bis 23 Schüler) ohne 1 Adrian weitermachen konnte.

    Ich bin mittlerweile pragmatisch. Und wenn ich mir die Kommentare der Mutter durch den Kopf gehen lasse, denke ich mir, dass vielleicht nicht das Kind das Problem ist. Dass keine Lösung gefunden wurde, liegt offensichtlich nicht nur an einer Seite, also der Behörde.

     

    Dass ein verhaltensauffälliges Kind nicht auch mal an der Uni landen kann, ist doch gar nicht die Frage.

  • FN
    Frank Nadermann

    Mich wuerde interessieren was genau (im Detail)

    das Kind getan haben soll?

    Wer waren die "Richter" und nach welchen "Gesetzen" wurde geurteilt (im Detail)?

    Wieso wird man als Leser stattdessen mit Fakten versorgt ()Baseballschlaeger-Platzwunden), welche gar nichts mit diesem Fall zu tun haben?

     

    Meiner Meinung nach ist es merkwuerdig, dass erwachsene Pädagogen wissentlich die Lebensperspektive eines Kindes zerstoeren koennen und duerfen. Wenn diese pädagogisch geschulten "Fachleute" sich selbst nicht in der Lage sehen auf -Kinder- Einfluss zu nehmen, gehört die berufliche Eignung dieser erwachsenen auf den Pruefstand!

     

    lg

  • EA
    Eser A.

    Merkwürdig... ich galt auch als kleines Kind alsverhaltensauffällig, trotzdem bin ich am Ende auf der Uni gelandet. Die Vorstellung, am kinde könnt man den Erwachsenen ablesen, halte ich für grundfalsch. Es gibt auch Biographien, die haben es von der Hauptschule zum Abitur geschafft.

     

    Aber Okay... Hessen= CD= Ewiggestrig und dumm