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Archiv-Artikel

Behinderter unerwünscht

Australien: Kein Aufenthaltsrecht mit Downsyndrom

SYDNEY afp ■ Die Ablehnung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für einen deutschen Arzt mit einem behinderten Sohn hat in Australien Empörung ausgelöst. Er sei zutiefst enttäuscht, dass Australiens Regierung ihn ermutige, ins Land zu kommen und wichtige Aufgaben zu übernehmen, „und dann den Leuten sagt, dass ihr Sohn eine Belastung für die Allgemeinheit ist“, sagte der deutsche Mediziner Bernhard Möller dem TV-Sender ABC. Dies sei besonders „traurig und unfair“, weil er viel für die australische Gemeinschaft tue. Möller arbeitet seit 2006 als Arzt im Bundesstaat Victoria, wo es Ärztemangel gibt.

Die Behörden hatten eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für den Deutschen abgelehnt, weil sein 13-jähriger Sohn das Down-Syndrom hat. Die Entscheidung basiert auf einem jahrzehntealten System, wonach Einwanderern der Daueraufenthalt verweigert werden kann, wenn sie oder ihre Familien bestimmte Gesundheitsanforderungen nicht erfüllen. In Möllers Fall bedeutet die Behinderung seines Sohns laut Behörde eine mögliche langfristige finanzielle Belastung des Gesundheitssystems. Es gehe nicht um das Down-Syndrom als solches. Ein Behördensprecher betonte, der Deutsche könne die Entscheidung vor einem unabhängigen Ausschuss anfechten. Der Betroffenenverband Down Syndrome Victoria forderte die Regierung auf, ihre Einwanderungsrichtlinien zu überarbeiten. Mit der Entscheidung werde der Sohn des Arztes diskriminiert.