Behindertengleichstellungsgesetz: Kniefall vor der Wirtschaft
Der Gesetzentwurf zur Änderung des BGG schützt Diskriminierer und nicht Diskriminierte. Dazu werden Unternehmen auch noch aus der Pflicht zur Barrierefreiheit entlassen.
V iele behinderte Menschen können es nicht mehr hören, wenn Vertreter*innen der Politik oder Verwaltung schwadronieren, wie wichtig der Abbau der Barrieren in den Köpfen ist. Spätestens seit dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Anfang der Woche ist klar, wo die größten Barrieren in den Köpfen bestehen. Und vor allem, dass umfassende Barrierefreiheit derzeit von der Bundesregierung nicht gewollt ist.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Kniefall vor der Wirtschaft und trifft alle, die sich seit Jahrzehnten dafür einsetzen, dass Anbieter von privaten Dienstleistungen und Produkten endlich zur Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen verpflichtet werden. Immer wieder wurde der Gesetzentwurf verschoben und immer weicher die Anforderungen an die Wirtschaft gespült.
engagiert sich seit gut 40 Jahren für die Gleichstellung und Selbstbestimmung behinderter Menschen. Er ist Mitgründer und Redakteur von kobinet-nachrichten für Behindertenpolitik. Zudem ist er einer der Sprecher der bundesweit agierenden LIGA Selbstvertretung behinderter Menschen. Er ist selbst seh- und hörbehindert.
Der Gesetzentwurf schützt in erster Linie die Diskriminierer, nicht die Diskriminierten, wenn die Unternehmen nicht zu „unverhältnismäßigen und unbilligen Belastungen“ verpflichtet werden, was bei baulichen Veränderungen in der Regel der Fall ist. Sogar bei den angemessenen Vorkehrungen können sich die Unternehmen darauf berufen, dass Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung gelten.
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Das Wirtschaftsministerium und die Wirtschaftslobby waren auf ganzer Linie erfolgreich. Niemand wird ihnen ein Haar krümmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Möglichkeiten behinderter Menschen auf eine Feststellungsklage begrenzt sind. Selbst wenn es gelingen sollte, einem privaten Unternehmen einen Gesetzesverstoß nachzuweisen, bleibt das folgenlos: kein Schadensersatz, kein Beseitigungsanspruch.
Hinzu kommt, dass die Herstellung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden bis ins Jahr 2045 gestreckt wird. Wenn die Bundestagsabgeordneten diesen Gesetzentwurf nicht entscheidend verbessern, wird sich in Deutschland in Sachen Barrierefreiheit kaum etwas bewegen.
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