Begrenzung der Wohnkosten: Mieten sorgen für Koalitionszoff
Nächstes Thema gekapert: Die Idee kam von der SPD, jetzt ist auch die Kanzlerin für eine Mietpreisbremse. Nur die FDP stellt sich quer.
BERLIN rtr/dpa | Bundeskanzlerin Angela Merkel pocht trotz der Kritik des Koalitionspartners FDP auf eine Begrenzung von Neumieten. Sie spreche sich ausdrücklich für eine Neuregelung aus, sagte die CDU-Vorsitzende am Montag in Berlin auf dem Deutschen Verbraucherschutztag. Sie sei sehr beeindruckt gewesen, dass Bürgermeister dies auf dem Deutschen Städtetag parteiübergreifend gefordert hätten. Die Union habe deshalb neu nachgedacht.
„Aus diesem Grund haben wir uns jetzt entschlossen, das in unser Wahlprogramm aufzunehmen“, sagte Merkel. Sie habe keine Probleme damit einzuräumen, dass die Union dabei eine ursprüngliche SPD-Position übernommen habe. Allerdings müsse eine Variante der Begrenzung von Neumieten gewählt werden, die keinen Neubau von Wohnungen verhindere. Ansonsten werde das Dilemma des fehlenden Wohnraums in Großstädten auch mit einer Begrenzung der Neuvermietungshöhe nicht beseitigt.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte die CDU-Pläne für eine Begrenzung für Neumieten und warnte vor negativen Auswirkungen auf das Angebot an Wohnraum. Eine strikte Regulierung im Mietpreismarkt bewirke, „dass eher Wohnungsknappheit zunimmt“, sagte die FDP-Vizechefin in Berlin.
„Und genau das ist es, was wir überhaupt nicht wollen.“ Notwendig seien Investitionen in den Wohnungsmarkt und den Wohnungsbau. Das könne nicht allein der Staat leisten, da dieser dafür das Geld nicht habe. „Sondern da brauchen wir noch Restanreize für Investoren“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Die Ministerin verwies wie Merkel darauf, dass die schwarz-gelbe Koalition bereits einen Deckel für Bestandsmieten geschaffen habe. Dabei sei sorgfältig zwischen notwendigen Anreizen für Investoren im privaten Wohnungsbau und dem Schutz der Mieter abgewogen worden. Am Ende sei eine ausgewogene Regelung herausgekommen.
SPD: maximal 15 Prozent mehr
Bei den Bestandsmieten verweist die CDU auf die jüngste Gesetzesreform, mit der die Möglichkeit zur Anhebung von bislang 20 Prozent auf 15 Prozent reduziert worden war. Allerdings gilt dafür eine Frist von nur drei Jahren - die SPD-Forderung nach vier Jahren ist damit der weitergehende Vorschlag. Bei den Neuvermietungen tritt die CDU ähnlich wie die SPD für eine Begrenzung ein, die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren soll. Auf einen Betrag hat sich die Union aber noch nicht festgelegt.
Die Sozialdemokraten wollen Erhöhungen von Bestandsmieten auf 15 Prozent in vier Jahren begrenzen, die derzeit geltende Regelung erlaubt diese Steigerung in nur drei Jahren. Zudem will die SPD diese Regelung generell gelten lassen. Das jetzige Gesetz räumt lediglich den Ländern die Möglichkeit ein, eine entsprechende Grenze für Ballungszentren festzulegen. Bei Neuvermietungen soll die Miete um nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
Die Grünen nennen in ihrem Wahlprogramm keine konkrete Zahl, auf die sie die Mietpreiserhöhung begrenzen wollen. Die Linkspartei dagegen vertritt die Auffassung, dass die Nettokaltmiete ohne maßgebliche Wohnwertverbesserung grundsätzlich nur im Rahmen des Inflationsausgleichs erhöht werden darf.
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