Befugnisse der Geheimdienste: Ein bisschen weniger schnüffeln

FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will nur einen Teil der Anti-Terror-Befugnisse der Geheimdienste verlängern. "Destruktiv", meint die Union.

Selbst der Adler wird überwacht: Bundesnachrichtendienst in Pullach. Bild: ap

BERLIN taz | Auch nach einem Treffen zwischen Union und FDP ist die Koalition von einer Einigung beim Terrorbekämpfungsgesetz weit entfernt.

FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger legte CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich am Dienstag ein Papier vor, wonach sie den Geheimdiensten deutlich weniger Befugnisse einräumen will als der Koalitionspartner. Den Militärischen Abschirmdienst (MAD) will sie gleich ganz abschaffen. Bei dem Treffen soll es laut geworden sein, Unionsvertreter warfen der FDP danach "destruktives Verhalten" vor.

Es geht um Befugnisse, die den drei deutschen Geheimdiensten in Reaktion auf den 11. September 2001 eingeräumt wurden und die später nochmals befristet verlängert worden sind. Seitdem können Verfassungsschutz, BND und MAD unter anderem bei Banken, Postfirmen, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen heimlich Informationen über Terrorverdächtige und mutmaßliche Extremisten einholen. Zum Januar läuft das Gesetz aus. Der Innenminister will es verlängern und an manchen Stellen etwas ausweiten.

Leutheusser-Schnarrenberger schreibt hingegen in ihrer Stellungnahme, die der taz vorliegt, sie sei zwar bereit, einige Befugnisse zu verlängern - andere aber nicht. So sollen die Geheimdienste bei Fluggesellschaften keine Auskünfte mehr über Verdächtige einholen dürfen. Da im Jahr 2009 nur eine Auskunft des Verfassungsschutzes und drei des BND bei Fluggesellschaften eingeholt worden seien, sei die "Erforderlichkeit des Auskunftsanspruchs nicht hinreichend dargelegt", heißt es in dem Papier.

Auch bei Finanzinstituten sollen die Geheimdienste nicht mehr Auskünfte über Terrorverdächtige einholen dürfen. "Die Abfragebefugnis berührt den hochsensiblen Bereich der Bankdaten und des Bankgeheimnisses", schreibt Leutheusser-Schnarrenberger. Schon gar nicht will sie dem Wunsch aus dem Innenministerium nachgeben, dass die Geheimdienste auch den Inhalt von Bankschließfächern erfragen dürfen. Das käme "einer heimlichen Durchsuchung nahe".

Im Innenministerium hält man es für notwendig, dass die Geheimdienste bei Fluggesellschaften und Banken Informationen über Verdächtige einholen können. So könne man möglicherweise entdecken, ob ein Islamist eine Ausreise ins Ausbildungslager plane und dafür vorher sein Konto leerräume.

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