piwik no script img

■ BeerdigungLoch in der Behörde

Kassel (AFP) – Wenn ein Sozialhilfeempfänger stirbt, muß das Sozialamt noch lange nicht die Beerdigung bezahlen. Wie hessische Behörden entdeckt haben, reicht „die Sozialhilfepflicht des zuständigen Trägers nicht über den Tod hinaus“. Deshalb blieben die Leiter von Altenheimen und Krankenhäusern seit neuestem auf den Kosten sitzen, berichtete gestern Peter Wittke, Leiter eines Altenheims der Arbeiterwohlfahrt.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen