Beamtenpensionen erleichtert: Altersvorsorge wird tragbar
Beamte sollen beim Wechsel in die Wirtschaft ihre Pensionsansprüche behalten dürfen. Doch nur wenige geben bislang den Beamtenstatus auf.
BERLIN taz | Bundesbeamte sollen künftig ihre Pensionsansprüche mitnehmen können, wenn sie in die Privatwirtschaft wechseln. Union und FDP einigten sich auf entsprechende Eckpunkte eines Gesetzentwurfes, über die das Kabinett im Februar entscheiden soll.
Der für das Beamtenrecht zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Armin Schuster, erklärte, mit der erleichterten Mitnahme der Versorgungsansprüche werde der öffentliche Dienst „deutlich attraktiver“ auch für Berufseinsteiger, da diese nach einer Phase des Beamtentums dann leichter in die Privatwirtschaft wechseln können.
Geht ein Beamter bisher in die Wirtschaft und gibt damit seinen Beamtenstatus auf, so wird er „nachversichert“, das heißt seine Beamtenzeit wird rückblickend so gewertet, als sei er während dieser Zeit als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen, aber ohne die Zusatzversorgung der Angestellten. Damit sinken die Ansprüche auf Altersvorsorge. Die mangelnde „Portabilität“ der Pensionsansprüche wirke wie eine „Fessel“, die Beamte von einem Wechsel abhalten könne, sagte Frank Zitka, Sprecher des dbb Beamtenbund und Tarifunion der taz.
Nach den neuen Eckpunkten sollen die Pensionsansprüche nun erhalten bleiben, allerdings erst nach einer Mindestdienstzeit von sieben Jahren, zudem gibt es noch einen Abschlag von 15 Prozent, „um keine falschen Anreize für einen Ausstieg zu setzen“, so Schuster. Die neue Versorgungsregelung soll für die 130.000 Bundesbeamten und die Soldaten gelten.
Wenig Resonanz in Baden-Württemberg
Das Bundesland Baden-Württemberg hat die Portabilität der Versorgungsansprüche für seine Landesbeamten bereits 2011 eingeführt – mit überraschend geringer Resonanz. Von insgesamt 220.000 BeamtInnen in Baden-Württemberg verließen im Jahre 2011 nur 295 Beamte den öffentlichen Dienst, davon 80 Beamte unter Mitnahme ihrer Pensionsansprüche. Offenbar bleibt das Beamtentum in den allermeisten Fällen doch attraktiver als die Privatwirtschaft.
Die Pensionsansprüche von Beamten errechnen sich anders als die von ArbeitnehmerInnen in der gesetzlichen Rentenversicherung, was immer wieder für Neiddebatten sorgt. Beamte kommen nach 40-jähriger Dienstzeit auf eine Pension von knapp 72 Prozent ihres letzten Bruttoendgehalts. Allerdings haben sie keine zusätzlichen Betriebsrenten, die Pension muss voll versteuert und von der Pension muss die Hälfte der Beiträge für die private Krankenversicherung bezahlt werden.
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