■ Beamtenbund lehnt Gesetz als unsozial ab: Beamte werden an Altersversorgung beteiligt
Bonn (rtr/dpa) – Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag am Freitag eine Reform des Beamtenrechts beschlossen, die erstmals eine Eigenbeteiligung der Beamten an ihrer Alterssicherung vorsieht. SPD, Grüne und PDS lehnten den Gesetzentwurf ab. Bundesinnenminister Kanther (CDU) hatte erklärt, die Eigenbeteiligung sei maßvoll und für die Beamten tragbar. Auch die SPD hatte sich für die Eigenbeteiligung ausgesprochen, den Gesetzentwurf aber abgelehnt, da er Kranke und Behinderte benachteilige. Die Eigenbeteiligung soll die erwartete Belastung der öffentlichen Kassen durch den Bevölkerungsrückgang ausgleichen.
Der Beamtenbund hat den Gesetzentwurf in weiten Teilen als systemwidrig und unsozial kritisiert. Der Vorsitzende Geyer bemängelte besonders die Höhe der beabsichtigten Versorgungsrücklage. Er wies die dauerhafte Absenkung von drei Prozent des Einkommens und der Versorgungsbezüge auch nach der Ansparphase zurück.
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