■ Beamtenbund lehnt Gesetz als unsozial ab: Beamte werden an Altersversorgung beteiligt
Bonn (rtr/dpa) – Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag am Freitag eine Reform des Beamtenrechts beschlossen, die erstmals eine Eigenbeteiligung der Beamten an ihrer Alterssicherung vorsieht. SPD, Grüne und PDS lehnten den Gesetzentwurf ab. Bundesinnenminister Kanther (CDU) hatte erklärt, die Eigenbeteiligung sei maßvoll und für die Beamten tragbar. Auch die SPD hatte sich für die Eigenbeteiligung ausgesprochen, den Gesetzentwurf aber abgelehnt, da er Kranke und Behinderte benachteilige. Die Eigenbeteiligung soll die erwartete Belastung der öffentlichen Kassen durch den Bevölkerungsrückgang ausgleichen.
Der Beamtenbund hat den Gesetzentwurf in weiten Teilen als systemwidrig und unsozial kritisiert. Der Vorsitzende Geyer bemängelte besonders die Höhe der beabsichtigten Versorgungsrücklage. Er wies die dauerhafte Absenkung von drei Prozent des Einkommens und der Versorgungsbezüge auch nach der Ansparphase zurück.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen