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Bayern beharrt auf Sonderweg im Abtreibungsrecht

■ Die CSU-Regierung meint, der Freistaat verfügt über genügend Ärzte und Krankenhäuser

München/Karlsruhe (AFP) – Im Streit um das bayerische Abtreibungsrecht sieht die CSU-Landesregierung die Voraussetzung für die Verfassungsmäßigkeit ihres Sonderweges erfüllt. Gestern teilte das bayerische Sozialministerium dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit, daß im Freistaat genügend Ärzte und Krankenhäuser für Abtreibungen bereitstünden. Im Juni hatte das BVerfG wichtige Teile des Sonderwegs in bezug auf diesen „Sicherstellungsauftrag“ vorläufig gestoppt. Geklagt hatten zwei Ärzte, deren „Abtreibungspraxen“ nach dem bayerischen Gesetz geschlossen werden müßten. Das BVerfG wird im Dezember voraussichtlich über eine Verlängerung des vorläufigen Stopps entscheiden.

In einem Schreiben vom 11. November berichtete das bayerische Sozialministerium an das BVerfG, der vom Bundesgesetz vorgegebene Sicherstellungsauftrag sei erfüllt. Aus den Meldungen der Ärzte und Krankenhäuser lasse sich eine Kapazität von 15.000 möglichen Schwangerschaftsabbrüchen errechnen. Gemessen an den rund 12.500 Abtreibungen im Jahr 1996 im Land sei die Kapazität ausreichend. Damit würden die beiden Abtreibungspraxen in München und Nürnberg überflüssig. Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Franz Maget, sagte, er könne den Zahlen der Regierung „keinen Glauben schenken“. Diese versuche „mit allen Mitteln“, den betroffenen Ärzten „das Handwerk zu legen“. Eine „Pro Familia“-Sprecherin meinte, es gebe große „Zweifel“, da in manchen Regionen zu wenige Einrichtungen zur Verfügung stünden.

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