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Baustopp aufgehoben

■ Kornhof in der Neustadt darf zum größten Teil doch bebaut werden / Oberverwaltungsgericht revidierte 1. Instanz

Der Baustopp für den Kornhof in der Bremer Neustadt ist vom Oberverwaltungsgericht zum überwiegenden Teil wieder aufgehoben worden. Jetzt darf die Firma Impla das Grundstück doch zu 100 Prozent mit einer Garage versiegeln. Einzige Einschränkung, die die Oberverwaltungsrichter übrigließen: Statt wie geplant 17 Häuser darf Bauherr Jürgen Stahrenberg nur noch 13 Häuser auf die Garagendecke stellen.

Das Verwaltungsgericht hatte in der erstinstanzlichen Entscheidung besonders bemängelt, daß entgegen den Vorschriften des Bebauungsplanes das gesamte Grundstück mit einer Garage zubetoniert worden war. Dieses spielte bei der Entscheidung der höheren Instanz offensichtlich keine Rolle mehr.

Das OVG beschränkte sich darauf die nachbarwidersprüche gegen eine Bebauung zu nah an den Grundstrücksgrenzen zu überprüfen. Und nur dort, wo

auch Nachbarn Einsprüche erhoben haben, darf jetzt nicht mehr bebaut werden.

In der Bauverwaltung war man über die Entscheidung überrascht, wollte jedoch keinen Kommentar abgeben, bevor nicht die Begründung vorliege. Und auch Bauherr Stahrenberg, der der Stadtgemeinde bereits mit Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gedroht hatte, wunderte sich. Entweder sei eine Grenzbebauung generell unzulässig oder eben nicht. Eine Neuplanung für die Siedlung kommt für Stahrenberg dennoch nicht in Frage.

Bei einer Neuverhandlung der Baupläne hätten die Stadtwerke Bremen noch einmal die Möglichkeit bekommen, die Genehmigung für eine energiefressende Stromheizung, mit der Stahrenberg die gesamte Wohnanlage beheizen will, zu revidieren. Nach der Entscheidung des OVG wird dies kaum mehr möglich sein.

hbk