Baulärm: Am Ostkreuz ist die Nacht wieder ruhig
Auf der Großbaustelle am Bahnhof Ostkreuz darf die Bahn sonntags und in der Nacht nicht mehr arbeiten. Doch mit der Ruhe könnte es ziemlich schnell vorbei sein.
Die Anwohner am S-Bahnhof Ostkreuz konnten am Wochenende doch zu Hause schlafen - unerwarteterweise. Das Berliner Verwaltungsgericht stoppte die dort geplanten Bauarbeiten kurzfristig noch am Freitag. Das Gericht betonte jedoch, dass es sich nicht um eine inhaltliche, sondern eine formelle Entscheidung handele. Die Klage, die erst am Freitag um 15 Uhr bei dem Gericht eingegangenen sei, habe nur aufschiebende Wirkung auf die erteilte Ausnahmegenehmigung. Darin erlaubt die Senatsverwaltung für Gesundheit die Arbeiten in den Nächten von 22 bis 6 und am Sonntag von 6 bis 22 Uhr - und zwar noch bis zum 25. Juli. (AZ: VG 10A 190.08)
Die Deutsche Bahn hatte im vergangenen Jahr damit begonnen, den Bahnhof Ostkreuz komplett umzubauen, zu modernisieren und zu erweitern. Die Kosten für den Bau betragen nach Angaben des Konzerns rund 411 Millionen Euro. Bis 2016 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Die Verkehrsplaner erwarten, dass bis zu 230.000 Menschen den Bahnhof dann täglich beim Umsteigen nutzen werden.
Bei den Bauarbeiten kommt es Tag und Nacht zu ernormen Lärmbelastungen für die Anwohner. Einige haben sich in der Anwohnervertretung Traveplatz Ostkreuz zusammengeschlossen. Sie fordern besondere Lärmschutzmaßnahmen, wie mobile Wände, von der Bahn. "Wir sehen den Baustopp als Erfolg, obwohl uns klar ist, dass es sich nur um einen Zwischenstand handelt", sagt der Kläger Jürgen Freymann von der Anwohnervertretung.
Die Bahn bewertet den Baustopp naturgemäß anders: "Wir haben jetzt nur die Hälfte von dem geschafft, was wir an dem Wochenende schaffen wollten", erklärt Bahn-Sprecher Burkhard Ahlert am Montag. Die Arbeiten hätten zwar am Samstag von 7 bis 20 Uhr stattfinden können, "doch der zeitliche Verzug bringt auch den weiteren Ablauf durcheinander". Den durch den Ausfall entstandenen Schaden beziffert er auf "eine fünfstellige Summe".
Behinderungen gab es am Wochenende auch für die Fahrgäste: Die Bahn konnte den vorgesehenen Schienenersatzverkehr nicht mehr absagen. Anwohner, die das Wochenende in von der Bahn bereitgestellten Hotelzimmern verbringen sollten, erfuhren zum Teil erst bei ihrer Ankunft im Hotel von dem Stopp.
Auch wenn die Bahn versichert, alle Auflagen für die Genehmigung erfüllt zu haben - ein Antrag fehlte, was die aufschiebende Wirkung der Klage erst möglich machte. "Uns liegt derzeit noch kein Antrag auf sofortige Vollziehung vor", sagt Marie-Luise Dittmar, Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit. Ein solcher Antrag ist aber notwendig, wenn Dritte gar nicht erst die Möglichkeit bekommen sollen, allein durch das Einreichen einer Klage die Ausnahmegenehmigung vorerst zu stoppen. Die Bahn erklärte am Montag an, den Antrag umgehend nachliefern zu wollen.
Wenn die Senatsverwaltung dem nachgelieferten Antrag stattgibt - was zu erwarten ist -, kann das Unternehmen auch nachts wieder mit den Bauarbeiten fortfahren. Den Anwohnern hilft dann nur noch, ein Eilverfahren zu beantragen. Genau das hat Freymann vor. Er rechnet sich gute Chancen vor Gericht aus. "Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Lärm erträglich zu halten", sagt er. Wenn die Bahn willens sei, könne man in kurzer Zeit einen Kompromiss erzielen. Eine gütliche Einigung im Vorfeld der Bauarbeiten scheiterte allerdings.
Für die Anwohner ist es nicht der erste Prozess: Erst am vergangenen Mittwoch hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage einer Anwohnerin gegen die Lärmbelastung im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen abgewiesen.
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