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„Bauern-Opfer“

■ Alteigentümer fordern Rückgabe von bis 1949 enteignetem Bodenreformland

Schwerin (AFP) – Die ehemaligen Eigentümer von Bodenreformland in Ostdeutschland haben die uneingeschränkte Rückgabe ihres Grundeigentums gefordert, soweit er jetzt im Besitz des Bundes ist. Dabei gehe es um rund 1,3 Millionen Hektar, sagte der Sprecher des „Hilfsfonds für die Opfer der stalinistischen Bodenreform“ (HIOB), Bernd von Maltzan, gestern. Für weitere 1,7 Millionen Hektar der zwischen 1945 und 1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht enteigneten Flächen, über die der Bund nicht verfügt, fordert der HIOB eine Ausgleichszahlung zum Verkehrswert.

Außerdem müßten die „Opfer“ der Bodenreform rehabilitiert werden, sagte Maltzan. Keineswegs seien im Rahmen der Bodenreform „nur Großgrundbesitzer, Kriegstreiber und Nazi-Verbrecher entschädigungslos enteignet worden“. Viele Bauern seien von ihren Höfen unter nichtigen Vorwänden „vertrieben, verschleppt und gefoltert worden“. Der an nach Westen übergesiedelte Enteignete gezahlte Lastenausgleich werde dem Problem nicht gerecht. Es solle aber keiner der jetzigen Pächter der von der Treuhandanstalt verwalteten Flächen vertrieben werden, versicherte Maltzan.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 1991, das die Festschreibung der Bodenreformergebnisse im Einigungsvertrag bestätigt hatte, beruhe auf falschen Tatsachen, sagte Maltzan. Die Sowjetunion habe ihre Zustimmung zum Einigungsvertrag nie an die Festschreibung der Bodenreform geknüpft.

Die geplanten Ausgleichsleistungen für Alteigentümer sind in CDU und FDP jeweils zwischen Ost- und Westdeutschland umstritten. In der Diskussion um das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz war in der Koalition bisher Einigkeit erzielt worden, daß Alteigentümern ein gewisses Vorrecht auf den Rückerwerb früheren Eigentums eingeräumt werden soll. Umstritten ist aber, wie hoch dieser Anspruch ausfallen und ob es einen verbrieften Rechtsanspruch geben soll. Die SPD lehnt den Rückerwerb von Boden durch „Bodenreformopfer“ ab.

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