: Bauchlandung für ARD und ZDF
■ Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten unterliegen vor dem Bundesgerichtshof / Vorrecht für Sportübertragungen vom Westberliner Gericht kassiert / Künftig regiert der „freie Markt“
Karlsruhe (ap/taz) - Der Bundesgerichtshof hat den sogenannten Globalvertrag zwischen den öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten und dem Deutschen Sportbund für unwirksam erklärt. Damit entfällt ab sofort das Vorrecht der ARD-Anstalten und des ZDF bei der Übertragung bestimmter Sportarten. Schon das Kammergericht in Berlin als erste Instanz hatte ARD und ZDF im Regen stehen lassen.
Der 1985 abgeschlossene Globalvertag, der noch eine Laufzeit bis Ende 1990 gehabt hätte, erfaßt 38 von insgesamt 55 Spitzenverbänden des Deutschen Sportbundes, darunter populäre Sportarten wie Tennis, Skispringen, Ski-Alpin, Leichtathletik, Eiskunstlauf, Reiten und Handball. Für einen Pauschalbetrag von 6,8 Millionen Mark (für 1990) hatten sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Übertragungsrechte für alle nationalen Veranstaltungen der betroffenen Verbände gesichert. Erst wenn die öffentlichen Anstalten ihr Optionsrecht bis fünf Tage vor der Veranstaltung nicht ausgeübt hatten, durften die Rechte an private Sender vergeben werden, aber auch dann nicht zu Exklusiv-Bedingungen.
Das Bundeskartellamt hatte diese Vereinbarung untersagt, jetzt entschied auch der Bundesgerichtshof, daß sie nicht rechtens sei und private Veranstalter in ihrer Programmgestaltung behindere. Der BGH schloß sich dem Urteil des Kammergerichts an. Das hatte zuvor das Argument der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zurückgewiesen, sie hätten eine verfassungsrechtliche Sonderstellung als Einrichtung der sogenannten Grundversorgung. Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit schütze vielmehr auch die privaten Fernsehunternehmen.
Nicht betroffen von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind die Übertragungsrechte für Fußball, Eishockey, Motorsport, und einige andere Sportarten, für die der Globalvertrag nicht galt und die schon bisher frei ausgehandelt wurden.
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