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Banken haften

Seit Anfang des Jahres müssen Banken bei Inlandsüberweisungen spätestens nach drei Werktagen das Geld dem Empfänger gutschreiben. Innerhalb eines Instituts bleiben ihnen dafür sogar nur zwei Tage Zeit. Lediglich Auslandsüberweisungen dürfen nach wie vor fünf Werktage dauern. Beginn der Frist ist der Tag der Einreichung der Überweisung. Banken, die sich an diese Fristen nicht halten, müssen unter Umständen Schadensersatz leisten. Voraussetzung: Der Kunde erleidet Nachteile durch die verspätet ausgeführte Überweisung und kann der Bank ein Verschulden nachweisen. Verzugszinsen können der Bank in jedem Fall in Rechnung gestellt werden. Bei Streitigkeiten mit dem Geldinstitut wenden sich Kunden kostenlos an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank. TAZ

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, PF 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main, Tel. (0 69) 95 66 40 50

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