Bankdaten-Übermittlung: Neuer Vorschlag für Swift-Abkommen
Nachdem das erste Abkommen am Widerstand des Europaparlaments gescheitert ist, verhandeln die USA und die Europäische Union nun erneut über die Übermittlung von Bankdaten.
BRÜSSEL taz | Die Verhandlungen über ein Bankdatenabkommen mit den USA gehen in die nächste Runde. Gestern stellten die zuständigen EU-Kommissarinnen Cecilia Malmström (Inneres) und Viviane Reding (Justiz) die Kernpunkte vor, mit denen sie in die Gespräche mit den amerikanischen Partnern einsteigen wollen. Ein erster Anlauf war Mitte Februar am Veto des Europaparlaments gescheitert. Darauf hatte die EU das provisorische Übergangsabkommen gekündigt.
"Wir haben unsere Lektion gelernt", erklärte die schwedische Innenkommissarin gestern. "Um eine zweite Panne zu vermeiden, haben wir bei der Vorbereitung des Mandats mit den Abgeordneten des Europaparlaments in engem Kontakt gestanden." Der grüne Abgeordnete Jan Philipp Albrecht, ein Kritiker des ursprünglichen Abkommens, sieht die Entwicklung positiv. Der taz sagte er: "Das ist ein neuer Geist der Zusammenarbeit. Die Inhalte sind aber nach wie vor unklar."
Malmström und Reding glauben, die Kritikpunkte des Parlaments berücksichtigt zu haben. Nach dem neuen Abkommen sollen Daten nur bei konkretem Terrorverdacht übermittelt werden. Ein Richter soll jede Abfrage genehmigen. Unklar ist, wie sich die Garantien damit vereinbaren lassen, dass aus technischen Gründen meist große Datenmengen über den Atlantik geschickt werden. In den Erläuterungen der Kommission heißt es: "Es liegt im Wesen des Terrorermittlungsprogramms TFTP, dass jeden Monat eine große Datenmenge übermittelt wird. Wenn die Behörde Daten anfordert, kennt sie die Identität der Terroristen noch nicht, die sechs Monate später vielleicht einen Anschlag planen."
Das Parlament dürfte damit Bauchschmerzen haben. Abfragen auf Vorrat führen sowohl den Richtervorbehalt ad absurdum als auch die Möglichkeit von einzelnen Betroffenen, gegen die Übermittlung ihrer Daten zu klagen. Jan Philipp Albrecht sieht auch die geplante Speicherzeit von fünf Jahren problematisch. Das Bundesverfassungsgericht habe erst kürzlich deutlich gemacht, dass es eine Speicherung von sechs Monaten für die absolute Obergrenze halte.
Cecilia Malmström hält ihren Kritikern entgegen, es handle sich um ein Mandat, das in den Verhandlungen noch verbessert werden könne. Da die Amerikaner aber an einem möglichst umfangreichen und unbeschränkten Zugriff auf europäische Bankdaten interessiert sind, dürfte das Gegenteil der Fall sein.
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