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Balkon-Entschädigung

Acht KlägerInnen gegen die Flughafenerweiterung können eine Entschädigung für den Lärm auf ihren Balkonen und Terassen beanspruchen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden (Az. 3 E 32/98.P). Wie die Gerichtspressestelle jetzt mitteilte, sind weitere 13 der insgesamt 21 Klagen von Flughafen-AnwohnerInnen aus Langenhorn und Heimgarten abgewiesen worden.

Mit dem Antrag, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, drangen die KlägerInnen nicht durch. Der Vorsitzende Richter Dierk Müller-Gringulis bezeichnete das Erweiterungskonzept der Wirtschaftsbehörde als tragfähig. Den Flugverkehr direkt einzuschränken, komme nicht in Frage. Allerdings hatte die Stadt nach einer Anregung des Gerichts im August bereits den Schallschutz für die Wohnungen der AnliegerInnen verbessert. Dies hält das Gericht für ausreichend. Anders sieht es mit dem „Außenwohnbereich“ aus: KlägerInnen, die dort einem Dauerschallpegel von 67 Dezibel (Db(A)) und mehr ausgesetzt sind und die mit einer Zunahme des Lärms rechnen müssen, haben jetzt Anspruch auf Entschädigung. Die Stadt hatte diesen abgelehnt. Vo-raussetzung ist, dass die KlägerInnen ihre Grundstücke erst nach 1980 gekauft haben. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann man sich beschweren. knö

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