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Bald Risse im Schloß?

Schloß Cappenberg darf untergraben werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied gestern, daß der Steinkohlebergbau unter dem Schloß im Münsterland beginnen darf, auch wenn der Schloßherr dabei irreparable Schäden befürchtet. Schlimmer wären die Schäden für RuhrkohleAG und Arbeitsplätze bei einer sonst drohenden Stillegung der Zeche. I N H A L T

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