Bahnhofsprojekt Stuttgart 21: 4,5 Milliarden - und keinen Euro mehr
Volles Risiko für die Bahn - so will es die Regierung in Stuttgart. Sie will sich am umstrittenen Bahnhofsneubau nur mit dem vereinbarten Geld beteiligen.
STUTTGART taz | Die baden-württembergische Landesregierung hat am Dienstag beschlossen, sich an keinen möglichen Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 zu beteiligen. Der Beitrag des Landes beschränke sich auf die bislang vereinbarten 824 Millionen Euro.
"Aus Sicht der Landesregierung kann ein Überschreiten der vereinbarten Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro nicht ausgeschlossen werden", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Stuttgart. Da aber auch der Bund keine Mehrkosten tragen will, sei klar, "dass die Bahn das Risiko voll tragen muss".
Nach Kretschmanns Ansicht hat das Land die Pflicht, dies frühzeitig und unmissverständlich festzustellen. Der nun formal gefasste Beschluss entspricht den Vereinbarungen im grün-roten Koalitionsvertrag. Fraglich ist jedoch weiterhin, ob die Finanzierungsvereinbarung wegen der Mischfinanzierung überhaupt zulässig ist.
Klare Worte sprach Kretschmann in Richtung Koalitionspartner. Denn am Montag war bekannt geworden, dass sich Spitzenpolitiker von SPD und CDU mehrmals wegen einer möglichen Kampagne für die Volksabstimmung über die Tieferlegung des Stuttgarter Bahnhofs getroffen haben. "Es kann keine Koalition einer Regierungspartei mit einer Oppositionspartei gegen einen Koalitionspartner geben", sagte Kretschmann mehrfach.
Kommt die Volksabstimmung?
Die Grünen sind gegen S 21, die SPD wie CDU und FDP mehrheitlich dafür. Kretschmanns Vize und SPD-Landeschef Nils Schmid sagte, dass es sich um kein Parteienbündnis handle. Vielmehr solle es ein gesellschaftliches Bündnis mit Beteiligung von Politikern geben.
Am Freitag soll der Landtag die Volksabstimmung einleiten. Ende Juli hatte das Kabinett den Gesetzentwurf zur Kündigung der Finanzierungsverträge abgesegnet. Erwartungsgemäß wird er im Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP abgelehnt, sodass dann die Volksabstimmung beschlossen werden könnte.
Derzeit prüft die schwarz-gelbe Opposition allerdings noch, ob sie rechtlich gegen die Volksabstimmung vorgehen soll. Denn zum einen könnten die Bürger nicht über eine Kündigung abstimmen, weil die S-21-Verträge gar kein Kündigungsrecht vorsehen. Zum anderen sei eine Abstimmung unmittelbar über den Landeshaushalt nicht zulässig. Eine Entscheidung über eine mögliche Klage soll in dieser Woche bei den Fraktionsklausuren fallen.
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