piwik no script img

Bahnhof GrunewaldVideoüberwachung am 1. Mai rechtens

Die Videoüberwachung am S-Bahnhof Grunewald im Zusammenhang mit 1.-Mai-Demonstrationen in Berlin vor drei Jahren ist rechtmäßig gewesen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Damit blieb die Klage von Ver­an­stal­te­r*in­nen einer Versammlung erfolglos. Ziel der Videoaufzeichnung sei die Sicherheit an dem Platz gewesen, hieß es vom Gericht. Die Bundespolizei habe rechtzeitig erkennen wollen, ob eine Überfüllung des Bahnsteigs und des Personentunnels drohe.

Das Gericht verwies dabei auch auf die Erfahrungen bei der Loveparade in Duisburg im Jahr 2010 und folgte damit der Argumentation der Polizei. Einen ungerechtfertigten Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sahen die Rich­te­r*in­nen nicht. Die Videoüberwachung sei nicht auf dem Bahnhofsvorplatz erfolgt. (dpa)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen