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Bafög-Problem gelöst

■ Flüchtlinge, die zur Schule gehen, sollen wieder Sozialhilfe bekommen

Minderjährige Flüchtlinge, die sogenannte Berufsvorbereitungsklassen besuchen, sollen künftig wieder Sozialhilfe bekommen. Man habe einen „pragmatischen Weg“ gefunden, der es ermögliche, im Einklang mit der Rechtssprechung weiterhin Sozialhilfe an bedürftige Jugendliche zu zahlen, sagt BAGS-Sprecherin Christina Baumeister.

Vorigen Herbst hatten die Sozialämter mehrerer Bezirke in zwölf Fällen Schülern die Hilfe zum Lebensunterhalt verweigert, weil der Besuch dieser Klassen grundsätzlich Bafög-berechtigt sei (taz berichtete). Da Asylbewerber aber wiederum kein Bafög bekommen, waren diese Schüler zum Abbruch der Ausbildung gezwungen. An einer Barmbeker Berufsschule hatte gar das Lehrerkollegium Spenden gesammelt, damit ein Schüler bleiben konnte.

Das Problem ergab sich aus der Auslegung des Paragrafen 26 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), wonach die oben genannten Leistungen sich gegenseitig ausschließen. Die Sozialbehörde gehe davon aus, daß minderjährige Asylbewerber nach Paragraf 11 des Bundessozialhilfegesetzes „grundsätzlich Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt“ hätten, heißt es in einem Brief der neuen Sozialsenatorin Helgrit Fischer-Menzel an Schulsenatorin Rosemarie Raab. Selbst bei einer stundenweise Beschäftigung sei der Schulbesuch weiterhin möglich.

Die Sozialämter der Bezirke, so Baumeister, seien über die Sichtweise der Behörde informiert worden und hätten diese „positiv aufgenommen“. Überdies sei der Sozialhilfeträger nicht gehalten, zu hinterfragen, welcher Beschäftigung Jugendliche in ihrer Freizeit nachgehen. Außerdem seien Teilnehmer schulischer Maßnahmen nicht gezwungen, dies dem Sozialamt zu melden. Kaija Kutter

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