■ BVG Karlsruhe: Festbeträge falsch
Kassel (dpa) – Das Kasseler Bundessozialgericht hält die Festbetragsregelung der Gesundheitsreform für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Daß die Pharmaindustrie nicht an der Bestimmung der Festbeträge beteiligt werde, verstoße gegen die Berufsfreiheit der Industrie. Die Festbeträge sparen nach Schätzung der Krankenkassen jährlich knapp zwei Milliarden Mark ein (Az.: 3 RK 20/94).
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