BND hörte Diplomaten und Politiker ab: Spionage unter Freunden
Das parlamentarische Kontrollgremium sieht eine erhebliche Überschreitung der Befungnisse. Die Regierung verweist auf bereits eingeleitete Reformschritte.
rtr | In der BND-Abhör-Affäre sind neue Details ans Licht gekommen. Wie aus einer Reuters vorliegenden Unterrichtung des Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste (PKGr) hervorgeht, wurden vom Bundesnachrichtendienst (BND) jahrelang eine „zweistellige Anzahl von Staats- oder Regierungschefs“ beziehungsweise Ministerien oder deren Umfeld sowie militärische Einrichtungen von EU-Nato-Staaten ausgespäht.
Sie finden sich in einer Liste mit 3300 Zielen, die der BND für seine Fernmeldeaufklärung 2013 gesperrt hat, weil es Bezüge zu EU- und Nato-Staaten gab. Die Daten wurden von den Experten gesichtet und nach rechtlich, politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich sensiblen Teilnehmern aufgeteilt.
Besonders intensiv überwacht wurden demnach diplomatische Vertretungen von EU- oder Nato-Ländern. Diese Kategorie macht dem Bericht zufolge mehr als zwei Drittel der Ziele auf der Gruppenliste aus. Ebenfalls ausspioniert wurde eine „mittlere zweistellige Zahl“ von Organisationen und Einrichtungen etwa aus den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Rüstung, Transport, Medien und Beratung, die ebenfalls einen solchen Bezug aufweisen. Überwacht wurde auch „eine geringe Anzahl“ von Teilnehmern nationaler und internationaler Einrichtungen mit EU- oder Nato-Bezug. Auch Einzelpersonen aus EU und Nato wurden geführt.
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) kommt zu dem Schluss, dass viele Ziele „nicht auftragskonform und rechtlich unzulässig sind“. „Eine sorgfältige Abwägung des nachrichtendienstlichen Mehrwerts gegenüber der politischen Sensibilität der Ziele war hier nicht erkennbar“, heißt es.
Regierungssprecher Steffen Seibert verwies darauf, dass die Regierung schon in einer Presseerklärung am 16. Dezember 2015 von technischen und organisatorischen Defiziten beim BND gesprochen hatte. Die Äußerungen seien heute noch gültig und Überzeugung der Regierung. Teile der darin ebenfalls angesprochenen Änderungen würden umgesetzt. Seibert verwies auf einen Gesetzentwurf für eine BND-Reform, der vergangene Woche erstmals vom Bundestag beraten wurde.
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