Der Geheimdienst hat weltweit Journalisten ausgespäht. Im BND-Gesetz ist das nicht verboten. Pressefreiheit ist auch im Ausland nicht absolut geschützt.
Laut einem Medienbericht soll der im Juli enttarnte Spion beim BND eine Namensliste weitergegeben haben. Darauf standen tausende Klar- und Decknamen von Agenten.
Erst NSA-Skandal, dann BND-Spitzelaffäre. Nun will das Bundesinnenministerium die Spionageabwehr verstärken und gezielt Botschaften und Konsulate beobachten.