BND-NSA-Affäre: Der Skandal weitet sich aus
Der BND hat mit 25.000 Spionage-Selektoren mehr als doppelt so viele genutzt wie bisher angenommen. Die Ergebnisse aus diesen Suchbegriffen lieferte er an die NSA.
BERLIN dpa | Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat kurz nach den Snowden-Enthüllungen im Sommer 2013 weitaus mehr absprachewidrig vom US-Geheimdienst NSA gelieferte Suchmerkmale entdeckt als bekannt. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag in Berlin erfuhr, sind damals nicht nur 12 000 dieser sogenannten Spionage-Selektoren in der BND-Ablehnungsdatei gelandet, sondern 13 000 mehr - also insgesamt sogar rund 25 000. Firmen sollen nicht darunter sein.
Die Details wurden in den Sitzungen des Geheimdienst-Kontrollgremiums im Bundestag am Mittwoch und des NSA-Untersuchungsausschusses am Donnerstag genannt.
In der seit dem Jahr 2008 in der BND-Abhörstation im bayerischen Bad Aibling geführten elektronischen Ablehnungsdatei sind bis heute insgesamt rund 40 000 von der NSA übermittelte problematische Suchselektoren gelandet. Sie waren zum Teil rechtswidrig, zum Teil widersprachen sie deutschen oder europäischen Interessen.
Die neuen Details seien bekannt geworden, nachdem es dem BND gelungen war, den jeweiligen Zeitraum nachzuvollziehen, in dem die fragwürdigen NSA-Suchkriterien in dem elektronischen Papierkorb gelandet seien. Die 25 000 abgelehnten Selektoren stammen aus dem vom BND in Bad Aibling betriebenen aktiven US-Spionageprofil.
Damit wird deutlich, dass ein Großteil der von der NSA übermittelten absprachewidrigen Suchkriterien erst nach den im Sommer 2013 begonnenen Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden vom BND aussortiert worden ist. Die Suchaktionen beim BND haben um den August 2013 herum stattgefunden.
In den Jahren 2008 bis 2013 wurden demnach rund 15 000 NSA-Suchkriterien abgelehnt. Unter diesen waren beispielsweise Mail-Adressen, die auf deutsche Inhaber deuteten, genauso wie absprachewidrig eingespeiste Suchkriterien, die deutsche oder europäische Interessen verletzt haben. Die NSA hatte in den Vereinbarungen mit der deutschen Seite zur Nutzung der früher von dem US-Dienst genutzten Abhörstation versichert, deutsches Recht werde gewahrt.
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