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■ BGSJagd auf Flüchtlinge ohne Grenzen

Bonn (AP) – Der Bundesgrenzschutz darf von heute an Personen in bis zu 30 Kilometern Entfernung von der Grenze kontrollieren und „vermutete Schleuserwohnungen“ unter weniger Formalitäten als bisher betreten. Mit Inkrafttreten des neuen Bundesgrenzschutz-Gesetzes könne man gegen illegal eingereiste Personen besser vorgehen, so das Bundesinnenministerium. Die Neuregelung erlaubt dem BGS außerdem, Personen bis zu vier Tage in „Unterbindungsgewahrsam“ festzusetzen.

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