piwik no script img

■ BGSJagd auf Flüchtlinge ohne Grenzen

Bonn (AP) – Der Bundesgrenzschutz darf von heute an Personen in bis zu 30 Kilometern Entfernung von der Grenze kontrollieren und „vermutete Schleuserwohnungen“ unter weniger Formalitäten als bisher betreten. Mit Inkrafttreten des neuen Bundesgrenzschutz-Gesetzes könne man gegen illegal eingereiste Personen besser vorgehen, so das Bundesinnenministerium. Die Neuregelung erlaubt dem BGS außerdem, Personen bis zu vier Tage in „Unterbindungsgewahrsam“ festzusetzen.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen