BGH zu rechtsextremen Banden: Strafe für „Tat-Entschluss“

Im April überfielen Rechtsextreme ein Grillfest türkischer Familien in Winterbach. Jetzt wurden die Haftstrafen gegen die Täter vom BGH bestätigt.

In diese Hütte hatten sich die Familien geflüchtet. Die Angreifer zündeten sie daraufhin an. Bild: dpa

KARLSRUHE afp | Mitglieder rechtsextremer Banden können auch dann für Übergriffe verurteilt werden, wenn die Taten nicht konkret einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden können.

Ein gemeinsamer Tatvorsatz reicht aus, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss. Darin bestätigte der BGH die Verurteilung zweier Rechtsextremer nach einem Überfall auf türkische Familien.

Im April 2011 hatte sich eine Gruppe Rechtsextremer auf einer Wiese in Winterbach bei Stuttgart getroffen. 120 Meter entfernt hatten sich türkische Familien zum gemeinsamen Grillen verabredet. Mindestens elf der Rechtsextremen beschlossen laut BGH, den Türken eine „körperliche Abreibung“ zu verpassen.

Zwei der Angegriffenen wurden mit wuchtigen Ellenbogenstößen und Tritten misshandelt. Andere konnten in eine hölzerne Gartenhütte flüchten, die Rechtsradikalen zündeten diese jedoch an. Mehrere Türken verletzten sich bei der Flucht aus der brennenden Hütte.

Das Landgericht Stuttgart verurteilte zwei der Rechtsextremen zu jeweils zwei Jahren und fünf Monaten Haft. Auch wenn den Angeklagten einzelne „Verletzungshandlungen“ nicht konkret zugeordnet werden konnten, reiche der „gemeinsame Tatentschluss“ aus. Dies bestätigte nun der BGH. Der Prozess gegen die übrigen Beteiligten des Überfalls begann erst im August. Ein Urteil steht noch aus.

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