BGH stärkt Bundesnetzagentur: Vattenfall muss Preise senken
Der Bundesgerichtshof bestätigt: Die Energieriesen knöpften den Konkurrenten zu hohe Netzentgelte ab. Doch die Verbraucher werden zunächst nicht profitieren.
Die Energiekonzerne haben für die Nutzung ihrer Stromnetze zu hohe Kosten berechnet. Dies erklärte gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Pilotentscheidung zu Vattenfall Europe. Er bestätigte damit die strenge Genehmigungspraxis der Bundesnetzagentur in Bonn. Ökostromanbieter Greenpeace energy begrüßte die Entscheidungen, weil es die "ökologisch orientierten Anbieter am Strommarkt stärkt".
Die objektiven Kosten für die Nutzung eines Stromnetzes sind nicht leicht festzustellen, schließlich wird das Netz nicht jedes Jahr neu aufgebaut. Es ging bei der Entscheidung also vor allem um kalkulatorische Kosten, über die sich natürlich streiten lässt. Die Energiekonzerne setzen die Kosten so hoch wie möglich an, damit Konkurrenten, die das Netz nutzen wollen, mehr dafür bezahlen müssen. So erzielen die Konzerne höhere Einnahmen und machen es gleichzeitig den netzlosen Wettbewerbern schwerer, ihnen mit günstigen Strompreisen Kunden abzujagen.
Seit Juli 2005 müssen die Netzentgelte allerdings von der Bundesnetzagentur in Bonn genehmigt werden. Die erste Entscheidung im Juni 2006 betraf das schwedische Unternehmen Vattenfall, das das Hochspannungsnetz in Ostdeutschland und Hamburg betreibt. Die Bundesnetzagentur hielt die Kalkulation von Vattenfall für überhöht. Von den Kosten 2004, die die Basis für die Kalkulation der Netzentgelte darstellten, hat sie 11,7 Prozent nicht anerkannt. Bezogen auf den Vattenfall-Antrag für 2006 betrug der Abschlag sogar 18 Prozent. Auch anderen Energieriesen erging es nicht besser. Bei RWE wurde die Kalkulation um 9 Prozent gekürzt, bei EnBW um 8 Prozent.
Vattenfall aber klagte gegen die Kürzung der Netzentgelte. Ohne großen Erfolg. In seinem Grundsatzurteil bestätigten gestern die Bundesrichter die Rechenmethoden der Bundesnetzagentur fast auf ganzer Linie. Nur in wenigen Details konnte sich Vattenfall durchsetzen, etwa bei der Berücksichtigung von Anzahlungen für den Bau neuer Anlagen.
In einem wichtigen Punkt korrigierte der BGH sogar das Oberlandesgericht Düsseldorf, das zuvor mit dem Fall befasst war - und zwar zugunsten der Netzagentur. Vattenfall darf demnach die überhöhten Entgelte, die der Konzern zwischen der Antragstellung im November 2005 und der Entscheidung im Juni 2006 einnahm, nicht behalten. Es geht hier immerhin um 50 Millionen Euro. Dieser illegale Mehrerlös muss nun zwar nicht an die Vertragspartner zurückgezahlt werden. Er wird aber bei der Genehmigung der Netzentgelte für das Jahr 2009 abgezogen.
Unmittelbare Auswirkungen auf die Verbraucherpreise hat das Urteil allerdings nicht. Schließlich gelten die reduzierten Netzentgelte schon seit Mitte 2006 und wurden nun vom BGH lediglich bestätigt. Dass der Strompreis in den letzten Jahren jährlich um rund fünf Prozent stieg, ist eine Folge erhöhter Rohstoffkosten, und nicht der überhöhten Netzentgelte.
Ohnehin hat das von Vattenfall und Co. betriebene Hochspannungsnetz nur begrenzte Bedeutung für die Verbraucherpreise. Zwar machen die Netzkosten insgesamt rund ein Drittel der Stromkosten aus. Davon gehen aber nur 25 Prozent auf das Konto der überregionalen Netze. Den Löwenanteil erhalten insbesondere die örtlichen Stadtwerke für ihre Nieder- und Mittelspannungsnetze.
Doch auch die Stadtwerke tricksen bei den Kosten. In weiteren Entscheidungen billigte der BGH gestern auch die Absenkung der von fünf kommunalen Unternehmen verlangten Netzentgelte um bis zu zwanzig Prozent. Betroffen waren zum Beispiel die Stadtwerke Engen am Bodensee.
Az.: KVR 39/07
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