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BGH-Urteil zu FacebookWichtig für den Schutz persönlicher Daten

Kommentar von Svenja Bergt

Der BGH stärkt die Rechte von Facebook-Nutzer:innen bei Datenklau. Es ist zu hoffen, dass die Tech-Giganten Datenschutz künftig ernster nehmen.

Facebook muss mehr auf die Daten der Nut­ze­r:in­nen aufpassen Foto: Anna Ross / dpa

Überlegen Sie bei jeder Veröffentlichung, ob Sie die Info auch laut durch einen Bus rufen würden.“ Diesen Rat geben die Verbraucherzentralen Menschen, die in Online-Netzwerken unterwegs sind. Übersetzt heißt das wohl für die meisten: Adresse eher nicht angeben, Geburtsdatum besser auch nicht, Musikgeschmack ja, und bei dem Namen haben die Nut­ze­r:in­nen mitunter gar keine Wahl mehr, als zumindest einen echt klingenden Vor- und Nachnamen einzutragen.

Es ist ein guter und gleichzeitig ein trauriger Rat. Und er ist anscheinend notwendig: Schließlich brechen die Online-Plattfomen nicht nur immer wieder geltendes Recht, um das Maximum an Profit aus den persönlichen Daten herauszuholen. Sie sind – siehe Metas Facebook – anscheinend auch nicht immer willens oder in der Lage, die Daten der Nut­ze­r:in­nen ausreichend vor unbefugtem Abgreifen zu schützen.

Daher ist es gut, dass der Bundesgerichtshof (BGH) anhand des Facebook-Falls die Hürden gesenkt hat, nach denen von einem Datendiebstahl betroffene Nut­ze­r:in­nen Schadenersatz bekommen. In dem Fall hatten Kriminelle illegal abgegriffene Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzer:innen aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht.

Der BGH stellte nun klar: Die Betroffenen müssen keine konkrete missbräuchliche Verwendung der Daten nachweisen. Die Rich­te­r:in­nen erkannten an, dass schon der kurzzeitige Verlust der Kontrolle über die eigenen persönlichen Daten ausreicht, um einen immateriallen Schaden zu begründen. Das verbessert die Position der Betroffenen von Datenlecks und anderen Verletzungen des Datenschutzes. Betroffene von anderen Fällen, zum Beispiel beim Streaminganbieter Deezer oder beim Fahrdienst Uber, dürfen hoffen.

Arm werden die Online-Plattformen davon nicht – selbst wenn nunhunderttausende Nut­ze­r:in­nen in unterschiedlichen Fällen vor Gericht gehen und erfolgreich sein würden. 100 Euro nannte das Gericht beispielhaft für den aktuellen Fall. Über die konkrete Höhe wird aber noch entschieden, und wenn es tatsächlich zu Missbrauch gekommen ist, wird die Summer wohl höher. Im besten Fall führt das Urteil dazu, dass die Plattformen den Schutz persönlicher Daten ernster nehmen – zumindest ein bisschen.

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Redakteurin für Wirtschaft und Umwelt
schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.
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1 Kommentar

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  • Geht das auch rückwirkend? Bis 1995 reicht.



    Auf HaveIBeenPwned steht oft praktischerweise der Ort des Einbruchs oder Vorfalls dabei und nicht nur der Ort bei dem mal eine große Sammlung verteilt wurde und so (erneut!) in die HIBP-Datenbank gelangt ist. Bei mir sind es bei einer E-Mail-Adresse ein Einbruch in nicht gepflegtes Forum vor 18 Jahren (!), und eine zweite Adresse ging bei einem Einbruch bei NexusMods in den Spam-Verteiler. Beide Male SQL-Injection. Btw. mag ich HaveIBeenPwned nicht. Die sammeln ja auch mit gewissem Aufwand Daten, die wieder geklaut werden (können). Manchmal ist der Spam schon peinlich redundant. Spam-SMS habe ich noch nie erhalten. Bei Anrufen pendelt es sich bei zwei Versuchen im Jahr pro Telefonnummer ein.



    Ohne Spam-Filter vom Mail-Anbieter wären die beiden erwähnten E-Mail-Adressen unbrauchbar. Mit Filter mogelt sich alle zwei Wochen mal was nach "unbekannt" durch. Der Spam-Ordner löscht sich ab 100 Einträgen bzw. nach einer gewissen Zeit von allein. Auf einen eigenen Web-Server habe ich deswegen eher null Bock, muss ich zugeben. Meta-Accounts o.ä. nutze ich nicht, wollte aber trotzdem meinen Senf ausdrücken.