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BGH: Ermittlungen gegen RZ-Beugehaft war rechtswidrig

Karlsruhe (dpa) - Die Beugehaft einer jungen Frau, die Aussagen im Ermittlungsverfahren gegen flüchtige mutmaßliche Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ (RZ) verweigert hatte, war rechtswidrig. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH), der auf Betreiben von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann am 17.März dieses Jahres die Erzwingungshaft gegen die aus Bochum stammende, 36jährige Frau angeordnet hatte, habe damit gegen das Aussageverweigerungsrecht der Zeugin verstoßen, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluß des Bundesgerichtshofs. Die Frau habe befürchten müssen, sich mit der Aussage selbst zu belasten. Die Zeugin wurde am 3.Mai unmittelbar nach der Entscheidung entlassen.

Sie hatte bei drei Vernehmungen Angaben zur Sache unter anderem mit der Begründung verweigert, der Generalbundesanwalt führe gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung der „Revolutionären Zellen“. Daraufhin hatte der Generalbundesanwalt gegen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 400 Mark festgesetzt, später jedoch die Beugehaft durchgesetzt.

In Abkehr von seiner Rechtsprechung entschied nunmehr der Bundesgerichtshof, daß auch gegen die Beugehaft Beschwerde eingelegt werden könne. Auch in der Sache gab der Bundesgerichtshof der Beschwerde statt. Aktenzeichen: 1 BJs 72/87-4 - StB 15 und 16/89 Beschluß vom 3.Mai 1989

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