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■ BEZIRKEFür Staats- angehörigkeit zuständig

Berlin. Bestimmte Aufgaben in Staatsangehörigkeitsfragen werden vom 1. Juli an die Bezirksämter übertragen. Sie nehmen künftig Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Anträge auf Einbürgerung entgegen. Die Bezirksämter haben die Einbürgerungsanträge zu prüfen und der Innenverwaltung mit einem begründeten Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen. Die Einbürgerung erfolgt künftig durch das Bezirksamt. Die Anträge sind beim Standesamt des Wohnbezirks zu stellen.

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