BAMF-Personalrat stützt de Maizière: Flüchtlingsamt für mehr Einzelprüfung

Der Personalrat des BAMF rügt die bisherige verkürzte Prüfung bei syrischen Asylbewerbern. Diese sei „nicht rechtsstaatlich“.

Frank-Jürgen Weise und einige seiner Mitarbeiter

Frank-Jürgen Weise in einem Qualifizierungszentrum für neue Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Foto: dpa

BERLIN taz | Der Gesamtpersonalrat des Flüchtlingsbundesamtes (BAMF) hat wegen der aktuellen Praxis der Bearbeitung der Asylanträge von Syrern erhebliche Bedenken. Diese Verfahren stünden „mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht im Einklang“ heißt es in einem offenen Brief an den Leiter des BAMF, Frank-Jürgen Weise.

Das Bundesamt verzichte auf eine „Identitätsprüfung“, rügte der Personalrat. „Syrer ist, wer sich schriftlich im Rahmen einer Selbstauskunft als Syrer bezeichnet (im Fragebogen an der richtigen Stelle ein Kästchen ankreuzt) und der Dolmetscher (in der Regel weder vereidigt noch aus Syrien kommend) dies bestätigt“, heißt es im Brief, der der taz vorliegt.

Letztlich werde den Dolmetschern „alleine die Prüfung des Asylgesuchs, soweit es sich um die Prüfung der Staatsangehörigkeit und mithin des Verfolgerstaates handelt, überlassen“, so das Schreiben.

Selbst wenn ein Asylsuchender aus Syrien ein Personaldokument vorlege, sei eine Echtheitsprüfung zwingend geboten, fordert der Personalrat. Außerdem „werden Kolleginnen und Kollegen der Bundesagentur für Arbeit, Praktikanten und abgeordnete Mitarbeiter/innen anderer Behörden nach unserem Kenntnisstand nach nur einer drei- bis achttägigen (!) Einarbeitung als ‚Entscheider‘ eingesetzt und angehalten, massenhaft Bescheide zu erstellen“, rügt der Personalrat weiter.

Auf Nachfrage der taz erklärte einer der Unterzeichner des Briefes, der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates des BAMF in Nürnberg, Rudolf Scheinost, man befürworte den neuen Kurs von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der sich zu einer Rückkehr zu Einzelfallprüfungen bei syrischen Asylbewerbern ausgesprochen hat. „Dann gibt es wieder mündliche Anhörungen, in denen man genauer nachfragt, aus welcher Region der Asylbewerber kommt, welche Vorgeschichte es gibt,“ sagte Scheinost.

Warnung vor falschen Identitäten

De Maizière hatte angegeben, dass sich rund 30 Prozent der Asylsuchenden als Syrer ausgeben, in Wahrheit aber keine seien. Auch nach der Erfahrung der Bearbeiter sei davon auszugehen, dass es einen hohen Anteil von Asylsuchenden gebe, die eine falsche Identität angeben, um eine Bleibeperspektive mit der Möglichkeit des Familiennachzugs zu erhalten, heißt es in dem Brief.

Wie Scheinost erklärte, gebe es im BAMF aber Möglichkeiten, gefälschte Pässe zu erkennen. Auch könne man Sprachaufnahmen an Experten schicken, die daraus recht genau auf die regionale Zugehörigkeit eines Asylbewerbers schließen könnten.

Der Gesamtpersonalrat forderte neben der Rückkehr zur individuellen Prüfung bei Syrern auch wieder längere Einarbeitungszeiten für die Mitarbeiter.

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