■ Autos: ... sind keine Fahrräder
Berlin (dpa) – Auf Radwegen geparkte Fahrzeuge dürfen von der Polizei abgeschleppt werden. Die 11. Kammer des Berliner Landgerichts wies die Klage eines Kraftfahrzeughalters gegen die geforderte Umsetzungsgebühr von 191 Mark ab.
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