■ Autoraser: Schärfere Strafen
Bonn (dpa) – AutofahrerInnen müssen ab 1. April bei Geschwindigkeitsverstößen und Überfahren des Rotlichts mit erheblich verschärften Strafen rechnen. Wer künftig innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 Stundenkilometer überschreitet, muß nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 200 Mark (bisher 150 Mark) zahlen, sondern auch ein Fahrverbot von einem Monat hinnehmen. 400 Mark und ein Fahrverbot von einem Monat kostet es künftig, wenn jemand bei Rot über die Ampel fährt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
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