Autonome in Venezuela: Asyl für zwei deutsche Linke
In Deutschland wird den beiden Männern vorgeworfen, 1995 einen Anschlag auf einen Abschiebeknast geplant zu haben. In Venezuela sind sie nun politische Flüchtlinge.
Walter, Krauth und Heidbreder mussten 1995 aus Deutschland flüchten, weil die BAW ihnen vorwarf, dass sie ein in Bau befindliches Abschiebgefängnis in Berlin-Grünau in die Luft sprengen wollten. Die Aktion der militanten Gruppe „K.O.M.I.T.E.E“ sollte sich gegen die deutsche Flüchtlingspolitik richten. Sie scheiterte, weil Polizisten das Tatfahrzeug mitsamt Sprengstoff entdeckten. Gemäß den üblichen juristischen Standards wäre der Tatvorwurf nach 20 Jahren verjährt gewesen. Die BAW änderte jedoch den Vorwurf, sodass die Männer mittlerweile wegen der „Verabredung“ einer Straftat verfolgt werden. Damit verlängerte sich die Verjährungsfrist im Nachhinein auf 40 Jahre.
Die Drei lebten zunächst mehrere Jahre illegal in Venezuela. Nachdem Heidbreder dann 2014 aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen wurde und zwei Jahre in Haft saß, stellten er und später auch Walter und Krauth einen Antrag auf Anerkennung als politische Flüchtlinge. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Asylverfahren nicht länger als 90 Tage dauern darf, brauchte die Conare fünf Jahre, um ihren Beschluss zu fassen. Dennoch stellen die beiden jetzt in einer Erklärung klar: „Man muss kein erklärter Anhänger der venezolanischen Regierung sein, um dieser Entscheidung trotzdem Respekt zu zollen.“ Sie vor der politischen Verfolgung eines der reichsten Länder der Welt zu schützen, sei „nichts weniger als mutig“.
Gemeinsam mit Freundinnen und Freunden in Deutschland sowie ihren Anwältinnen haben die drei Männer dafür gekämpft, dass die BAW die rechtsübliche Verjährung von 20 Jahren akzeptiert, anstatt mit juristischen Spitzfindigkeiten an der Verfolgung festzuhalten. In dem erfolgreichen Kinofilm „Gegen den Strom“ des Dokumentarfilmers Sobo Swobodnik stellte Walter die lange Geschichte von Flucht und Leben in der Illegalität dar und kritisierte die Verfolgungswut der BAW.
Letztlich lehnten aber sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerden der Beschuldigten ab. „Wir akzeptieren diese absurde Auslegung von Paragraphen nicht, die lediglich den persönlichen Rachegelüsten rechtslastiger Fahnder dient“, erklärten Walter und Krauth. Das Verfahren müsse eingestellt werden.
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