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Automatische GesichtserkennungRechtliche Schritte gegen Facebook

Der Hamburger Datenschützer verliert im Streit um die automatische Gesichtserkennung die Geduld. Nun sollen rechtliche Schritte gegen Facebook folgen.

Berlin dpa | Im Streit um die automatische Gesichtererkennung auf Facebook-Fotos haben Datenschützer den Druck auf das US-Unternehmen erhöht. Das Soziale Online-Netzwerk sei nicht der Aufforderung nachgekommen, die Funktion mit deutschen und europäischen Regelungen in Einklang zu bringen, erklärte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz Johannes Caspar am Donnerstag. Nun bereite man rechtliche Schritte vor.

Facebook entgegnete in einer Stellungnahme, die Ankündigung rechtlicher Schritte durch Caspar halte man "für absolut unnötig". Die Markierungsvorschläge von Facebook seien mit den europäischen Datenschutzgesetzen konform, sagte eine Firmen-Sprecherin.

Facebook-Anwender können Fotos auf die Plattform hochladen und die Bilder mit Namen der abgebildeten Personen aus dem Kreis der eigenen Kontakte verknüpfen. Einmal markierte Facebook-"Freunde" können danach automatisch in den Bildern des Anwenders gefunden werden - möglich macht dies eine Software zur automatischen Gesichtserkennung.

Wer das verhindern will, muss die Funktion extra abstellen. Die Einstellungen lassen sich in den "Privatsphäre-Einstellungen" überprüfen (unter dem Punkt "Funktionsweise von Markierungen").

Nutzer nicht ausreichend informiert

Die Hamburger Datenschützer kritisierten, Facebook habe die Gesichtserkennungsfunktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne eine "unmissverständliche Einwilligung" einzuholen.

Diese sei für die Erhebung und Verarbeitung biometrischer Gesichtsprofile jedoch erforderlich. Caspar hatte dem Unternehmen im Oktober eine Frist gesetzt, um auf seine Forderungen einzugehen.

"Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen", erklärte Caspar. Mögliche Konsequenzen seien ein Bußgeld sowie eine Ordnungsverfügung, mit der man Facebook das beanstandete Verhalten untersage.

Eine Firmen-Sprecherin sagte, Facebook haben seine Nutzer "umfassend über die Markierungsvorschläge informiert und benachrichtigt". "Unsere Nutzer können dieses Feature jederzeit leicht und unkompliziert in ihren Kontoeinstellungen abschalten, wenn sie davon keinen Gebrauch mehr machen möchten."

Im Dialog mit den Datenschützern habe das Unternehmen "sorgsam verschiedene Möglichkeiten abgewogen und vorgeschlagen, um unsere Nutzer noch deutlicher auf die Datenschutz-Einstellungen aufmerksam zu machen. Wir sind enttäuscht darüber, dass Herr Caspar unsere Vorschläge nicht angenommen hat", heißt es in der Stellungnahme.

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