■ Ausschluß: Keine Reps in der GdP
Hilden (AP) – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) darf Mitglieder der „Republikaner“ aus ihren Reihen ausschließen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor. Der GdP-Vorsitzende Lutz appellierte an die Innenminister, Reps nun auch aus dem Polizeidienst zu entfernen.
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